Außerhalb anfallendes Wasser außerhalb entsorgen
Die Regelwerke positionieren sich klar in der Frage, inwiefern Wasser von außerhalb des Gebäudes in das Gebäude eingeleitet werden darf. Als Abgrenzung wird hier der Begriff der „kleinen Flächen“ angeführt die mit max. 5 m² definiert sind. Alle Flächen die größer sind, sind außerhalb des Gebäudes über eine ebenfalls draußen angeordnete Hebeanlage rückstaufrei und getrennt vom häuslichen Abwasser abzuleiten. Dabei sollte ebenfalls in der Planung berücksichtigt werden, dass abflusswirksame Flächen, also Bereiche die Wasser zum Gebäude führen, klein gehalten beziehungsweise vermieden werden sollten. Ausnahmen hierzu gibt es bei dichter Besiedlung, zum Beispiel in (Groß-)Städten mit Grenzbebauung. Hier kann das Abwasser auch in das Gebäude geleitet werden. Eine Doppelanlage ist hier zwingend erforderlich. Es gilt, dass bei korrekter Dimensionierung eine Pumpe allein in der Lage sein muss, das gesamte anfallende Abwasser zu beseitigen. Nur so ist eine vollkommene Redundanz des Systems gegeben. In diesem Fall kann das Wasser kleiner Flächen (außerhalb) auch versickert oder über Rückstauverschlüsse geführt werden, wenn der dafür erforderliche Überflutungsnachweis geführt wird. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Fehler gemacht, dass der Rückstauverschluss als zentrale Absicherung eingesetzt wird. Die Konsequenz wäre dann die Überflutung des gesamten Gebäudes im Rückstaufall.