SHK-Systemtechnik

Normgerechte Entwässerung – Regenmengen richtig planen

Mittwoch, 18.09.2024

Im Januar 2023 wurden die neuen Datensätze KOSTRA-DWD-2020 veröffentlicht (Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und Auswertung).

Das Bild zeigt Starkregen.
Quelle: Martina Taylor/Adobe Stock
Starkregen kommt oft unerwartet und ergießt sich punktuell.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) wertet Niederschlags­höhen und -spenden aus und schreibt seine Ergebnisse kontinuierlich fort. Diese Daten bieten eine wertvolle Grundlage für künftiges Regenwassermanagement sowie die normgerechte Planung und Dimensionierung von Anlagen für die Regenrückhaltung, Entwässerung, Drainage und Versickerung. Ein komplexes Thema, welches die Firmen Jung Pumpen, SAINT-GOBAIN PAM BUILDING und Fränkische Rohrwerke im Folgenden beschreiben und dazu auch eine von der Ing. Kammer Bau NRW anerkannte Fortbildungsveranstaltung anbieten.

Mit KOSTRA-DWD pflegt der Deutsche Wetterdienst umfassende Datensätze zu erwartbaren Starkregenereignissen, die flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Das Projekt befasst sich mit der Berechnung von Niederschlagshöhen und Niederschlagsspenden in Abhängigkeit von der Niederschlagsdauer (D) und der Jährlichkeit (T). Die Ergebnisse werden auf ein deutschlandweites Rasternetz übertragen, wobei jedes Rasterfeld etwa 25 km² umfasst. Insgesamt gibt es 5.405 Rasterfelder und ebenso viele Tabellen mit den Niederschlagsdaten für jedes Feld. Diese Daten können auf der Seite ► www.openko.de kostenlos heruntergeladen werden.

Die Norm DIN 1986-100

Die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ ist die maßgebliche Entwässerungsnorm und Planungsgrundlage für die Entwässerung von Gebäuden sowie auf dem gesamten privaten Grundstück. Die fachgerechte Auslegung von abwassertechnischen Bauwerken (bis hin zur einzelnen Pumpstation) ist hier beschrieben und verbindlich für Planer, ausführende Unternehmen aber auch für Mitarbeiter in Kommunen geregelt.

Überflutungsnachweise

Regenentwässerungsanlagen von kleinen Grundstücken können gemäß DIN 1986-100, Ausgabe Dezember 2016 – sofern der Kanalnetzbetreiber keine anderen Vorgaben macht – ohne Überflutungsprüfung bemessen werden, da man von einem ungehinderten Abfluss in die öffentliche Kanalisation ausgeht. Kleine Grundstücke haben eine abflusswirksame Fläche von ≤ 800 m2 und einen Anschlusskanal von max. DN 150. Bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen Fläche von > 800 m2 muss die „Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung“ rechnerisch nachgewiesen werden. Die abflusswirksame Fläche in m2 erhält man durch Multiplikation der tatsächlichen Regeneinzugsfläche in m2 mit dem dimensionslosen Abflussbeiwert C. Die Zielsetzung bei der Planung der Außenanlagen eines Grundstückes soll grundsätzlich wie folgt lauten: Der Anteil der versiegelten Oberfläche muss so klein wie möglich gehalten werden, damit die „schnelle Ableitung“ des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation vermieden wird.

So entwickeln Kommunen Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung, in denen die Niederschlagswasserableitung soweit möglich geregelt wird. Trotzdem kommt es bei sintflutartigen Starkregenereignissen häufig zu Überflutungen von Gelände, Straßen und Gebäuden, da die Wassermassen die Kapazität der Kanalnetze übersteigen und auch offene Gewässer diese nicht zusätzlich aufnehmen können. Hiergegen muss sich der Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzer des Grundstückes durch fachgerechte Planung und Wartung der Entwässerungsanlage schützen.

Die Grafik zeigt ein intelligentes Regenwassermanagement.
Quelle: Fränkische Rohrwerke
Intelligentes Regenwassermanagement

Regenrückhalteräume

Bei der Planung der Grundstücksentwässerungsanlage ist unbedingt zu beachten, dass nicht jede einzelne Maßnahme das Gebäude beziehungsweise das Grundstück schützen kann, sondern häufig eine Kombination erforderlich ist. So ist beispielsweise ein ausreichender Schutz vor Oberflächenwasser wirkungslos, wenn das Grundstück nicht gleichzeitig ausreichend gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal geschützt ist. Bestehen Einleitungsbegrenzungen durch den Kanalnetzbetreiber muss gemäß DIN 1986-100 zusätzlich zum Überflutungsnachweis noch die Berechnung des erforderlichen Regenrückhalteraumes (RRR) durchgeführt werden. Die Bemessung von Regenrückhalteräumen erfolgt nach den Regelungen in Arbeitsblatt DWA - A 117 (DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.), abgestimmt auf die Grundstücksentwässerung.

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