Für die Länder der Europäischen Union ist am 12. Januar 2021 eine neue EU-Trinkwasserrichtlinie erschienen (2020/2184), deren Inhalte bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wobei in den einzelnen Artikeln der Richtlinie den Ländern Spielraum für eigene Entscheidungen eingeräumt wird.
Neuerungen für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden
Montag, 27.12.2021
Eine komplett neu ausgearbeitete Richtlinie war längst überfällig, die ursprüngliche Richtlinie 98/83/EG nochmals zu aktualisieren wäre zu aufwendig gewesen, von daher hat sich die EU für einen komplett neuen Text entschieden – der Schritt ist sehr zu begrüßen.
Im Folgenden werden nicht alle Artikel der Richtlinie betrachtet und erläutert, sondern nur die wesentlichen, hygienerelevanten Änderungen, die für Planer, Installateure und Betreiber von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden wichtig sind.
Im Folgenden werden nicht alle Artikel der Richtlinie betrachtet und erläutert, sondern nur die wesentlichen, hygienerelevanten Änderungen, die für Planer, Installateure und Betreiber von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden wichtig sind.
Grundsätzliche Änderungen und Neuerungen
Es gibt in der neuen Richtlinie einige gravierende Änderungen und Neuerungen. Parameter in den Anlagen der Richtlinie wurden ergänzt und neue hinzugefügt. Die für die Hausinstallation wichtigen Parameter werden weiter unten erläutert.
▪ Beobachtungsliste
Die von der Kommission zu erstellende Liste ist ein neues Instrument der Richtlinie, in der neu nachgewiesene Stoffe aufgenommen werden, die Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben könnten (Artikel 13). Damit erhofft sich die EU-Kommission, schneller als früher auf neue Substanzen zu reagieren. Diese Stoffe werden gegebenenfalls aus der Beobachtungsliste in die Richtlinie eingebracht. Als Beispiele werden Substanzen mit endokriner Wirkung, Mikroplastik im Trinkwasser oder auch Arzneimittel genannt.
▪ Risikobasierter Ansatz
Das Konzept des „Wassersicherheitsplans“ (Water-Safety-Plan) kommt sowohl für die Wasserversorger als auch für die Hausinstallation zur Anwendung (Artikel 9 für Wasserversorger, Artikel 10 für die Hausinstallationen). Bereits 2015 wurde für die Wasserversorger dieser Ansatz mit der EU-Richtlinie 2015/1787 eingeführt. Neu ist, dass es eine Risikobewertung auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden geben wird.
▪ Information der Öffentlichkeit
Die Aufforderung, die Öffentlichkeit und die Verbraucher zu informieren, ist nicht neu. Den Verbrauchern müssen allerdings umfangreichere Informationen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt werden: über die Qualität des Wassers, Wasserpreis, verbrauchte Wassermenge, Vergleichswerte bzgl. des jährlichen Wasserverbrauchs (Artikel 17).
▪ Zulassungssysteme für Materialien und Werkstoffe
Die EU hat mit der Festlegung von harmonisierten Mindesthygieneanforderungen für die Materialien und Werkstoffe versucht, einheitliche Standards festzulegen, sodass in allen EU-Ländern konforme Produkte hergestellt und eingebaut werden.
▪ Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch
Der Artikel 16 ist neu in der Richtlinie und soll benachteiligten Gruppen bzw. Menschen am Rand der Gesellschaft einen Zugang zu Wasser ermöglichen. Die EU-Staaten sind zunächst aufgefordert, diese Gruppen zu ermitteln, Möglichkeiten der Verbesserung zu prüfen, diese Menschen zu informieren und Maßnahmen zu treffen. Die Aufgaben müssen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 12. Januar 2023 umgesetzt haben.
▪ Wasserverluste
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2026 eine Bewertung der Wasserverluste und Verbesserungen zur Reduzierung von Wasserverlusten vorlegen. Wasser wird zunehmend auch in Europa in einigen Regionen zum knappen Gut. Die einzelnen Nationen sind aufgefordert, mehr in die Wasserinfrastruktur zu investieren und das Bewusstsein in der Bevölkerung zu sensibilisieren (Artikel 4). Diese Forderung ist neu, auch in Deutschland gab es in einigen Regionen in den Sommermonaten der vergangenen Jahre eine Wasserknappheit. Die Bundesländer sind sich dessen bewusst. Einige haben bereits Initiativen zur Erneuerung der Rohrleitungen, die vom Wasserversorger zu den Verbrauchern führen, ergriffen, um Städte und Gemeinden finanziell dabei zu unterstützen.
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