Neue TrinkwV: Es gibt viel zu tun

Trinkwassermanagement vom Rohwasser bis zum Zapfhahn

Dienstag, 11.07.2023

Wasserversorger aufgepasst: Jetzt aktiv werden, empfehlen Experten

Sie ist mit 72 Paragrafen und sieben Anlagen fast dreimal so umfangreich wie die bisherige Fassung: die neue Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2023). Seit dem 24. Juni ist sie rechtskräftig. Und sie wird in vielen Punkten den Anforderungen der ganzen Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht, so der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW). Vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher schreibe die TrinkwV erstmals verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Versorgung mit Trinkwasser fest. „Wir begrüßen den umfassenden risikobasierten Ansatz“, erklärt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim DVGW: „Durch die neuen Regelungen der TrinkwV wird sichergestellt, dass nun auch künftig die Untersuchungspläne passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungslage ausgelegt werden können“.

Bild zeigt Hauptverwaltung der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerke in Mülheim
Quelle: Bernd Genath
Hauptverwaltung der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerke in Mülheim: Mit der neuen TrinkwV kommt auf die Versorger einiges an Arbeit zu

Wasserversorger müssen handeln

Aus dem deutlich erweiterten Umfang der TrinkwV ergebe sich insbesondere für Wasserversorgungsunternehmen ein großer Informations- und Handlungsbedarf, meldet das IWW Zentrum Wasser (IWW). Wichtig sei vor allem:

  • Die Einführung eines Risikomanagements bis 2029. Hier rät das IWW zu einem frühzeitigen Start.

Denn erfahrungsgemäß nehme eine solche Einführung einige Zeit in Anspruch. Zudem drohen kürzere Übergangsfristen durch die sich im Entwurf befindliche Trinkwasser-Einzugsgebietsverordnung (TrinkwEzgV).

  • Bei den toxikologisch relevanten Perfluorchemikalien (PFAS) empfiehlt das IWW eine frühzeitige Bestandsaufnahme.

Dann können eventuell notwendige Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der Grenzwerte im Jahr 2026 greifen. Das gelte insbesondere für Versorger, die ihr Rohwasser im Umfeld von Flughäfen, Industrieanlagen und Flüssen oder Kanälen gewinnen. Das IWW sieht noch weiteren Handlungsbedarf: „Im Falle einer Überschreitung eines Leitwerts oder der Grenzwerte kommt als Sofortmaßnahme die Empfehlung einer Trinkwasser-Verzehrsbeschränkung für vulnerable Personenkreise in Betracht. Die müsste der betroffene Wasserversorger aktiv an die Kunden kommunizieren.“

Auch die Informationspflichten der Versorger gegenüber den Verbrauchern werden deutlich ausgeweitet. Dazu gehören beispielsweise neue Anforderungen zur Veröffentlichung von Analysedaten auf der Webseite des Unternehmens und Tipps zu nachhaltigem und hygienischen Umgang mit Trinkwasser.
Das SanitärJournal berichtet hier, hier, hier und hier umfassend zu der neuen TrinkwV.

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