Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2277 stellt Düker das "Düker Brandschutzsystem DBS" vor.
Neu: "Düker DBS" - die einfachste Brandschutzlösung für die Mischinstallation
Mischinstallation bauen wie vor 20 Jahren – aber mit aktueller Zulassung!
Montag, 04.03.2019
Damit ist es möglich, die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung ohne spezielles Brandschutzelement zu bauen – praktisch so wie früher!
Die Hauptvorteile sind dabei Kosteneinsparungen durch Verzicht auf spezielle Bauteile, Zeiteinsparung und die geringe Fehleranfälligkeit.
Die wichtigsten Bedingungen:
- Fallrohr aus Gusseisen bis DN 150
- Anbindeleitung aus Kunststoffrohr PP DN 50 bis DN 100, mit "Konfix" am Gussabzweig angeschlossen; oder Anbindeleitung aus Guss.
- Installation hinter einer Vorwand (mind. 12,5 mm Gipskarton)
- Der Spalt zwischen Gussrohr und Decke wird mit Mineralwolle (mind. 20 mm Klimarock in Deckenstärke) und Mörtel verschlossen.
- Der Abzweig mit Kunststoffrohranschluss muss "bodennah" montiert sein, d.h. der Abstand zur darüber liegenden Decke muss mind. 1950 mm betragen. Dies sollte für die meisten typischen Installationen problemlos möglich sein.
- Bis zur Fallrohrnennweite DN 100 können beliebig viele solcher Abzweige bis zur erlaubten Höhe angeordnet werden; in DN 125 und DN 150 nur ein Abzweig.
- Installation in Verbindung mit Viega Vorwandelementen möglich.
- Als weitere Rohrleitungen (Versorgung) sind alle nichtbrennbaren Rohrleitungssysteme gem. Viega abP P-2400/003/15-MPA BS, durchgängig nichtbrennbar gedämmt zulässig, wobei die erste Leitung mind. 100 mm Abstand zur Gussrohrleitung haben muss (gemessen zwischen den Rohren).
Die aBG Z-19.53-2277 und detaillierte Unterlagen dazu finden Sie auf www.dueker.de/DBS!