Nach Corona ist vor der Verkeimung…

Rechtliche Vorgaben unbedingt befolgen

Montag, 13.04.2020

Trinkwasser-Installationen in Corona-bedingt stillgelegten Gebäuden droht eine Hygiene-Krise! Verkeimung durch Stagnation ist unbedingt zu vermeiden!

Massenhaft werden wegen der Corona-Pandemie Hotels, Schulen, Sportstudios und viele weitere öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude geschlossen. Das hat Folgen für die davon betroffenen Trinkwasser-Installationen: Die schließungsbedingte Stagnation in den Leitungen erhöht die Gefahr einer Verkeimung, weil sich jetzt Mikroorganismen deutlich schneller vermehren. Das beeinträchtigt die Trinkwasser-Qualität. Es sei unbedingt jetzt schon zu handeln, empfiehlt Dr. Heinz Rötlich, Leiter Seminare bei der JUDO-Wasseraufbereitung GmbH den Betreibern betroffener Anlagen. Denn: „In dieser Ausnahmesituation liegt die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers weiterhin bei dem Unternehmer und sonstigen Inhaber“, so Dr. Rötlich. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation ist bei Schließungen unbedingt weiter aufrechtzuerhalten. „Das heißt unter anderem, dass an jeder Zapfstelle Wasser entnommen werden muss. Konkret: Eine Person geht durch das Gebäude und öffnet jeden Wasserhahn. Hierbei sind 20 bis 30 Sekunden bereits ausreichend, damit das stagnierende Wasser aus der Installation entfernt wird“, erklärt Dr. Rötlich.

Unbedingt befolgen: Die 72-Stunden-Regel

Zu den rechtlichen Grundlagen, die hier greifen, zählt die 72-Stunden-Regelung der technischen Richtlinie VDI/DVGW 6023, Blatt 1: „Hierbei muss der bestimmungsgemäße Betrieb zugrunde gelegt werden, bei dem sichergestellt ist, dass an jeder Stelle der Trinkwasser-Installation ein Wasseraustausch durch Entnahme innerhalb von 72 Stunden stattfindet.“ Das gilt ohne Ausnahme für alle Gebäude.

Was aber ist bei der Wiederinbetriebnahme zu beachten? „In diesem Fall gibt die VDI/DVGW 6023 (Punkt 6.9.3) folgende ebenfalls klare Vorgaben. Bei einer Wiederinbetriebnahme ist eine Spülung mit Trinkwasser durchzuführen. Zudem ist die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers nachzuweisen“, erklärt der Experte. Den entsprechenden Nachweis liefert eine Wasseranalyse. Probenahme und Analyse sind von einem akkreditierten Labor durchzuführen. Mehr zum Thema in diesem Fachbericht.

Bei Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation nach einer betrieblichen Stilllegung ist eine Probennahme durch ein akkreditiertes Labor erforderlich.
Quelle: Dekra
Bei Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation nach einer betrieblichen Stilllegung ist eine Probennahme durch ein akkreditiertes Labor erforderlich.

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