Guckt mal bei der figawa…
Und da es diesen Verweis hier ohnehin schon gibt, sei es erlaubt, tatsächlich mal kurz etwas genauer in die Technische Mitteilung 1-2020 der figawa (Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V.) zu schauen. Hier, in Auszügen, einige Zitate der technisch-wissenschaftlichen Vereinigung:
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Der weitaus größte Teil des Trinkwassers wird nicht für den direkten menschlichen Konsum, sondern für andere Anwendungen benötigt. Insofern kann eine Enthärtung nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig sein.
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Eine Enthärtung des Trinkwassers ist ab > 8,4 °dH zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Trinkwasser-Installation in Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder industriellen oder öffentlichen Gebäuden handelt.
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Die Enthärtung des Trinkwassers ist unabhängig von der Reglertemperatur ab > 8,4 °dH zulässig.
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Die Enthärtungsanlagen dürfen unmittelbar nach dem Wasserfilter zentral in die Kaltwasserleitung eingebaut werden. Es ist normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann.
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Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von DVGW-zertifizierten Anlagen besteht kein erhöhtes hygienisches Risiko. DVGW-zertifizierte Enthärtungsanlagen sind eigensicher!
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Enthärtetes Trinkwasser bleibt Trinkwasser. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Enthärtungsanlagen werden alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten. Allein dieses Verständnis entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Dem ist, eigentlich, nichts mehr hinzuzufügen… Wenn Sie aber das Thema mit uns weiter diskutieren möchten: gerne online. Wenige Tage nach Erscheinen des SanitärJournals finden Sie den Beitrag mit freigeschalteter Kommentarfunktion unter www.sanitaerjournal.de. Einfach mal reinschauen und Ihre Meinung sagen; wir freuen uns auf Sie und Ihre ganz persönliche Einschätzung der Dinge!