Auch das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil (Az. W 6 K 14.434) festgestellt, dass dort das Wasser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ob gleichwohl die Rohrinnensanierung unzulässig ist, weil es für sie kein technisches Regelwerk des DVGW gibt, wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klären müssen. Und der Bundesgerichtshof erhält Gelegenheit, zu Warnungen einiger Wasserversorger vor der Rohrinnensanierung Stellung zu nehmen, nachdem das OLG Karlsruhe sie – ohne sich damit zu befassen, ob denn Gesundheitsgefahren überhaupt bestehen – für zulässig gehalten hatte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verfahren der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz – richtig ausgeführt – eine sichere, kosteneffiziente und umweltschonende, moderne Sanierungstechnologie ist, die – langjährig erprobt – ihren Beitrag zur Lösung der vielfältigen Problemstellungen im Bereich Trinkwasser-Installation leistet.