Die anstehende Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) müsse den Rahmen für mehr Transparenz und Fairness im Markt schaffen, fordern mittelständische Messdienstleister.
Messdienstleister mit klaren Forderungen an die Politik
Verbände äußern sich zur Novellierung der HKVO
Mittwoch, 26.02.2020
Eindeutige Formulierungen und Fristen sind das Gebot der Stunde, sagen mittelständische Messdienstleister. Der Gesetzgeber sei jetzt gefordert, die Rahmenbedingungen für einen transparenten und wettbewerbsrechtlich fairen Markt aufzustellen. Dabei geht es um die anstehende Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO). So steht es in einem aktuellen Positionspapier, mit dem sich drei Verbände mittelständischer Messdienstunternehmen an die Politik wenden
Der DEUMESS (Verband der mittelständischen Messdienstleister), der K.U.M. (Kooperationsverbund unabhängiger Messdienstunternehmen) und der „Stammtisch Sächsischer Wärmekostenabrechner“ formulieren deutlich ihre Forderungen in dem Papier. Deren Erfüllung sei unabdingbar für eine erfolgreiche Novellierung der HKVO.
Die wichtigsten Forderungen sind:
- Die verbindlich festgeschriebene Interoperabilität der Messgeräte.
„Um dies zu gewährleisten, braucht es allgemein gültige Standards sowie eine einheitlich genormte Übertragungstechnik bei der Fernübertragung der Verbrauchswerte“, betont Hartmut Michels, Vorstandsmitglied des DEUMESS.
- Eine einheitliche Struktur bei Verbrauchserfassung und Darstellung.
„Es ist exakt festzulegen, welche Informationen in welchem Format bis zu welchem Termin zu übermitteln und darzustellen sind und wie der Mieter darauf zugreifen kann“, fordern die Branchenexperten.
- Transparenz bei Fernauslesung.
So werde sichergestellt, dass der Abrechnungs-Dienstleister problemlos gewechselt werden kann und dennoch die Abrechnung auf den bereits installierten Geräten durchführbar bleibt.
- Nachrüstpflicht für Heizkostenverteiler soll bis Ende 2030 verlängert werden.
Eine zeitnahe Nachrüstpflicht würde entweder die Gebäudeeigentümer oder die Messdienste erheblich belasten. Es erscheine ökologisch nicht sinnvoll, funktionierende Geräte vorzeitig auszutauschen und zu vernichten. Aus diesem Grund sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der novellierten HKVO sinnvoll.
- Unsicherheit bei Laufzeiten von Gerätemietverträgen beseitigen
Derzeit könnten Gerätemietverträge mit Verbrauchern nicht auf zehn Jahre geschlossen werden, sagen die Experten. Diese Unsicherheit führe zu kalkulatorischen Risikoaufschlägen und damit zu höheren Kosten – zum Nachteil der Kunden. Darüber hinaus seien einige fehlerhafte und unklare Regelungen in der aktuellen HKVO zu bereinigen.