"Meilenstein im Wasserrecht"

Arzneimittel, Hormone und Mikroplastik unter Beobachtung

Montag, 02.11.2020

Leitungswasser in der gesamten Europäischen Union soll bedenkenlos getrunken werden können. Das soll die neue Trinkwasserrichtlinie gewährleisten.

Als großen Meilenstein feiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die neue EU-Trinkwasserrichtlinie, die am 23. Oktober vom Rat der EU festgelegt wurde. "Nach über fünfjährigen Verhandlungen ist damit ein neuer EU-weiter Standard geschaffen worden, der wesentlich zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und zu besseren Informationen rund ums Trinkwasser beitragen wird", erklärt dazu Martin Weyand, BDEW-Geschäftsführer Wasser/Abwasser. Und hebt folgende Kernelemente der Richtlinie hervor:

  • Zugang zu Trinkwasser für alle Bürger der EU,

  • EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen in Kontakt mit Trinkwasser,

  • eine Risikobewertung der Wasserversorgung und

  • verschärfte Abweichungsregelungen.

Positiv sei auch der verbesserte Zugang zu Trinkwasser beispielsweise durch öffentliche Trinkbrunnen oder der kostenlose Gebrauch in Restaurants, Kantinen und öffentlichen Stellen, so der Verband. Ob das jedoch trinkwasserhygienisch das "Gelbe vom Ei" ist, fragt sich das SanitärJournal.

Gut für Umwelt und Bürger: die neue Trinkwasserrichtlinie der EU.
Quelle: pexels.com
Gut für Umwelt und Bürger: die neue Trinkwasserrichtlinie der EU.

Wachsamer Blick auf Hormone im Trinkwasser

Die Richtlinie wird ergänzt durch eine systematische Beobachtungsliste mit Fokus auf Umwelthormone, Arzneimittel und Mikroplastik, die in das Trinkwasser gelangen könnten. Die Liste "wird es ermöglichen, dynamisch und flexibel neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit nachzuverfolgen. Beta-Östradiol und Nonylphenol werden aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften in die erste Beobachtungsliste aufgenommen. Bisphenol A, ein Umwelthormon, wird direkt mit einem gesundheitsbezogenen Parameterwert von 2,5 μg/l in die Richtlinie aufgenommen", teilt der Rat der EU mit. Übergeordnetes Ziel der neuen Richtlinie sei, ein hohes Maß an Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen von verunreinigtem Wasser sicherzustellen, betont der EU-Rat. Die überarbeitete neue Richtlinie geht übrigens auf eine Initiative der europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht" (Right2Water) zurück.

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