Sechs Jahre Eichfrist für alle Zähler sollen Verbraucher entlasten.
Endlich: Einheitliche Eichfristen für Wasser- und Wärmezähler
Submetering wird verbraucherfreundlich
Mittwoch, 04.08.2021
Das Bundeskabinett hat die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler endlich auf einheitlich sechs Jahre festgelegt. „Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet“, verkündet das Bundeswirtschaftsministerium.
Bislang galt für Warmwasserzähler eine Eichfrist von fünf Jahren, für Kaltwasserzähler hingegen sechs Jahre. Dadurch entstanden unterschiedliche Vertragslaufzeiten, was den Verbrauchern einen Anbieterwechsel erschwerte. Zum Hintergrund: Im Wirtschaftszweig Submetering herrscht ein wettbewerbsloses Oligopol, dem mindestens die beiden Marktführer Techem und ista angehören, möglicherweise aber auch weitere der fünf großen Anbieter. Das ermittelte das Bundeskartellamt schon 2015. Lange Vertragslaufzeiten, auch wegen der unterschiedlichen Eichfristen, erschwerten zusätzlich einen Anbieterwechsel. Einheitliche Eichfristen hingegen führen zu mehr Wettbewerb, so das Bundeskartellamt.
Der nutzerfreundliche Wettbewerb werde vor allem aber durch das speziell im Submetering gegebene Dreiecksverhältnis behindert, so die Kartell-Wächter: „Denn bei dieser Konstellation haben die Nutzer überwiegend die Kosten zu tragen, sind aber nicht die unmittelbaren Vertragspartner der Submetering-Anbieter.“ Das sind in der Regel die Eigentümer. Die Konsequenz: Mieter beispielsweise müssen die Suppe auslöffeln, die ihnen Vermieter und Messdienstleister einbrocken…
Dieses Missverhältnis wird von der aktuellen Änderung der Mess- und Eichverordnung nicht angetastet. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.