SHK-Systemtechnik

Licht in die dunkle Nutzung von Drohnen

Was benötigen Unternehmen für den legalen Einsatz der Flugobjekte?

Donnerstag, 05.01.2017

Sie liefern spektakuläre Luftaufnahmen und jede Menge Spaß: unbemannte Luftfahrzeuge, besser bekannt als Drohnen. Kein Wunder, dass die Flugobjekte in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt haben.

Das Bild zeigt zwei Männer vor Solarmodulen im Freien. Darüber hinweg steuern sie eine Drohne.
Quelle: obs/TÜV Rheinland AG/Reinhard Witt
Auch im industriellen Bereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Unternehmen, die Drohnen einsetzen, müssen jedoch einige Regularien beachten, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen.

Auch Handwerker setzen immer häufiger Drohnen ein. Sei es um Schornsteine zu kontrollieren, Photovoltaik-Anlagen zu prüfen oder Firmen-Areale zu überfliegen. Was unkompliziert klingt, ist rechtlich allerdings recht unübersichtlich, denn es mangelt schlicht und einfach an klaren Regularien – angefangen bei dem Erwerb eines Befähigungsnachweises bis hin zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis. Viele Unternehmen sind daher unsicher und die fehlende Gesetzesgrundlage öffnet dubiosen Anbietern die Türen. Unternehmen, die Drohnen einsetzen, müssen einige Regularien beachten, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen, darauf macht jetzt der TÜV NORD aufmerksam.

In punkto Drohnen den Durchblick zu behalten, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn in vielen Bereichen herrscht bei der Nutzung dieser Technologie Uneinigkeit, und die Handhabung pro Bundesland kann sehr unterschiedlich sein. Schon wenn es darum geht, welche Voraussetzungen gelten, um einen Befähigungsnachweis zum Steuern einer Drohne zu erwerben, mangelt es an klaren Regeln. Dabei ist dieser als Nachweis zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis unbedingt notwendig. Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist nach Auffassung der TÜV-Experten zu willkürlich.

Voraussetzungen für gewerbliche Flüge:

• Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE). Die ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.

• Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden – und zwar jeder einzelne Flug. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.

• Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich.

• Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.

Weiterführende Informationen: http://www.tuev-nord.de/tk-drohne

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