Bereits eine nur mögliche Gesundheitsgefahr durch Legionellen im Trinkwasser rechtfertigt eine Mietkürzung, so ein Urteil.
Legionellen rechtfertigen Mietminderung
Weitreichendes Urteil aus Berlin
Dienstag, 30.11.2021
Vermieter aufgepasst: Legionellen bedrohen… die Mieteinnahmen! Schon der bloße Befall einer Trinkwasseranlage mit Legionellen reicht aus, die Miete um zehn Prozent zu mindern, urteilt das Landgericht Berlin (AZ 67 S 17/21). Das gilt selbst dann, wenn noch gar keine wirkliche gesundheitliche Gefährdung besteht.
Der konkrete Fall: In der Trinkwasseranlage eines Berliner Mietshauses wurde bei Untersuchungen im Zeitraum 2014 bis 2017 ein Legionellenbefall von maximal 3.700 kbE/100 ml festgestellt. Daraufhin klagte eine Bewohnerin auf das Recht zu einer Mietminderung in Höhe von zehn Prozent. Das Amtsgericht Berlin-Mitte lehnte die Klage ab mit der Begründung, eine akute Gefährdung der Gesundheit sei nicht festzustellen.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin bekam die Klägerin jedoch Recht: „Für eine zehnprozentige Mietminderung komme es nicht darauf an, ob die Nutzung der Wasserversorgung tatsächlich mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat oder führen kann. Es genüge, dass eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sei hier angesichts der nicht als gering einzustufenden Legionellenkonzentration zu bejahen.“ kostenlose-urteile.de
Zudem sei es unerheblich, dass die Mieterin die Wohnung derzeit gar nicht nutze, so das Gericht. Für die Beurteilung eines Mietmangels komme es nicht darauf an, ob sich ein Mieter in der Wohnung aufhält oder nicht.