Voraussetzung für einen solchen Pumpenbetrieb sind aber einwandfreie hygienische Verhältnisse. Dieser Forderung wird bei Großanlagen durch die in der TrinkwV vorgeschriebenen Untersuchungspflicht entsprochen (siehe oben). Bei entsprechender Befundlage können also auch Großanlagen mit kürzeren Pumpenlaufzeiten betrieben werden!
Bei Kleinanlagen besteht diese Untersuchungspflicht zwar nicht; es kann aber dann von hygienisch einwandfreien Verhältnissen ausgegangen werden, wenn das Warmwassersystem nach den Anforderungen des Technischen Regelwerks geplant, ausgeführt und betrieben wird oder sanierte Anlagen ebenfalls diese Bedingungen erfüllen. Dazu gehören vor allem die einzuhaltende Mindesttemperatur im Speicher (bei Kleinanlagen: 50 °C, zu empfehlen: 55 °C), das Vermeiden von Stagnationsstrecken, eine hydraulisch abgeglichene Zirkulation sowie eine fachgerechte Dämmung, um die wichtigsten Punkte zu nennen.
Sollten diese Vorgaben nicht oder nur unzureichend erfüllt sein, ist von Pumpenregelungen mit sehr kurzen Pumpenlaufzeiten sowohl aus Komfort- wie auch aus hygienischen Gründen abzuraten. Letztlich ist aber der Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, wie bzw. mit welcher Regelungsvariante er seine Brauchwasserpumpe betreibt.
Auf ein ggf. bestehendes Risiko einer Legionelleninfektion, etwa bei ungünstiger Konfiguration oder unsachgemäßer Anwendung der Anlage, muss der Ersteller (Installateur) deshalb hinweisen. Im Zweifel sollte er sich dies per Übergabeprotokoll vom Nutzer bestätigen lassen.