Der Wandel des Badezimmers von der Nasszelle zum Wohlfühlbad und die Alterung der Gesellschaft haben der Barrierefreiheit im Bad Bedeutung verliehen.
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Komfort mit Weitblick
Bäder generationengerecht planen
Freitag, 13.05.2022
Wo es neben der Körperhygiene und dem Genuss von Wasser auch um Aufenthaltsqualität, Wohlfühlen und Entspannung für alle Altersgruppen geht, rückt die umfassende Teilhabe am Komfort in den Fokus: Beim „Easy Bathroom“ geht es darum, dass es für Benutzer in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen passt.
Dementsprechend gehen die Anforderungen an Barrierefreiheit über reine Ebenerdigkeit hinaus. Sie betreffen Unterstützungssysteme ebenso wie Aspekte der Ergonomie und nicht zuletzt den Platzbedarf. Optimal ist eine Planung, die das Bad als den einen Raum für alle versteht und ihn bereits heute für spätere Bedürfnisse und Eventualitäten fit macht.
In den eigenen vier Wänden auch im Alter und bei körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt leben zu können: Dieser Wunsch dominiert alle einschlägigen Umfragen zum Thema Wohnen. Die würdevolle Benutzung von Bad und WC steht dabei nicht von ungefähr im Mittelpunkt: Dieser Rückzugsraum soll für die persönlichen Badrituale und die Körperhygiene so lange wie möglich autonom nutzbar sein. Das gilt für Badbenutzer jeden Alters, denn unvorhersehbare Ereignisse wie ein Sportunfall oder eine andere Einschränkung der Beweglichkeit und Orientierung können schnell die Grenzen des gewohnten Badezimmers aufzeigen.
Dass das private Bad in seiner gesellschaftlichen Bedeutung zunehmend auch als Pflegebad gesehen werden muss, wo ein Großteil ambulanter Hilfeleistungen stattfindet, darauf hat unlängst der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) in seiner Studie „Pflegebad 2030“ hingewiesen. Er befindet sich dabei in bester Gesellschaft mit der Einschätzung der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS), dass es in deutschen Bädern einen großen Modernisierungsstau in Sachen Barrierefreiheit gibt: Gerade einmal 17 Prozent der Bäder – so der VDS – seien „voll und ganz“ für Ältere oder Benutzer mit motorischen Einschränkungen nutzbar.
Bei der Herstellung von Barrierefreiheit ist zu unterscheiden, ob es um einen Neubau geht, der nach DIN 18040-2 als barrierefreier Wohnraum beziehungsweise Bad gelten kann, oder ob es um die Anwendung dieser Vorgaben für einen Umbau geht. Die Norm definiert Schutzziele für den Neubau, ohne konkrete Produktlösungen vorzugeben, kann aber sinngemäß auf die Modernisierung übertragen werden. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn KfW-Fördermittel aus dem Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ oder Zuschüsse von der Pflegekasse beantragt werden, deren Bedingungen sich jeweils an der Norm orientieren. Wichtig in der Beratung: Der Bauherr muss den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme stellen.
Bodenebene Duschen stehen im Fokus
Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die meisten Umbaumaßnahmen und auch die barrierefreie Neubauplanung auf die bodengleich begehbare Dusche richten: Sie steht vor allem bei älteren Auftraggebern, die mit der Badewanne zunehmend Probleme haben, ganz oben auf dem Wunschzettel. DIN 18040-2 verlangt von der barrierefreien Duschfläche in erster Linie Bewegungsspielraum, im Regelfall 120 cm Abstand zu anderen Badobjekten; sogar 150 cm Abstand sind gefordert, um dem Bedarf von Rollstuhlfahrern gerecht zu werden. Die niveaugleiche Gestaltung zum übrigen Bodenbereich soll eine Neigung von zwei Prozent und eine Absenkung von 20 mm nicht überschreiten. Die Duschfläche muss rutschhemmend ausgeführt sein, wobei der Badplaner in den Mitteln wählen kann: Fliesen Klasse „R10“ oder eine rutschhemmend klassifizierte Fläche aus anderem Material. Die Ausstattung mit einem Dusch-Klappsitz erwähnt die Norm nur für das rollstuhlgerechte Bad, allerdings erweist sich die Sitzgelegenheit letztlich für alle Generationen und Lebenslagen als Komfort. Sie sollte in die Beratung einfließen, ebenso wie die Ertüchtigung der Wände für eine eventuell spätere Montage von Stützklappgriffen.
Weiterführende Informationen: https://www.kludi.com/de/
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