KfW öffnet Förder-Füllhorn für altersgerechten (Bad-) Umbau

Jetzt Geld vom Staat holen!

Dienstag, 14.08.2018

Ab sofort können Fördermittel für den „Altersgerechten Umbau“ beantragt werden. Angesichts der großen Nachfrage ist zügiges Handeln angebracht. Egal, ob alt oder jung, Eigentümer oder Mieter - der Zuschuss wird jedermann gewährt. Also: Antrag stellen und Fördergelder kassieren!

Endlich – möchte man fast meinen: Der Bund gibt für dieses Jahr 75 Millionen Euro frei, für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen (455)“. „Nach der langen Wartezeit sind wir froh, dass es in diesem Jahr noch weitergeht“, freut sich Jens Wischmann, Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS).

Jetzt aber flott: Zuschuss für Bad-Umbau beantragen!
Quelle: VDS
Jetzt aber flott: Zuschuss für Bad-Umbau beantragen!

Ran an den Fördertopf!

Erfahrungsgemäß gehen die Gelder recht schnell zur Neige – also umgehend Gas geben, empfiehlt Wischmann. Ein kurzer Überschlag zeigt, warum das so ist: Die maximale Förderung pro Wohneinheit nur für den Umbau des Bades beträgt 5.000 Euro. Werden diese Mittel jedes Mal voll ausgeschöpft, reichen die 75 Millionen für 15.000 altersgerechte Bäder. Das ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Derzeit schmieden Eigentümer und Mieter von 1,8 Millionen Bädern ganz konkrete Pläne für den zeitnahen Umbau ihres Bades, ergab eine Studie der VDS. Ganz zu schweigen von den gerade mal sechs Millionen „voll und ganz“ von älteren Menschen bequem nutzbaren Bädern in 36 Millionen Wohnungen…

Fairerweise ist zu erwähnen, dass sich der Anteil altersgerechter Bäder seit 2011 von sieben auf siebzehn Prozent (2017) erhöht hat. Die jährlichen Bundesmittel für das Förderprogramm 455 sind zudem im Finanzplan bis 2022 verankert – das garantiert auch in den nächsten Jahren die Mittel für den altersgerechten Umbau.

Förderung für Eigentümer und Mieter, Alte und Junge

Der altersgerechte Umbau einer ganzen Wohneinheit wird mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst. Nicht nur Wohnungseigentümer, auch Mieter können mit Zustimmung ihres Vermieters die Förderung beantragen. Sie ist auch keineswegs nur für Senioren oder Menschen mit Handicap bestimmt: „Von weniger Barrieren gepaart mit mehr Wohnkomfort und höherer Sicherheit profitierten alle Altersgruppen. Rutschfeste bodengleiche Duschen, Waschbecken mit Kniefreiraum, Klappsitze und Haltegriffe gewährleisteten älteren und immobilen Menschen einen möglichst langen Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung. Sie kämen aber auch Familien mit Kindern zugute“, betont der VDS.

Unaufhaltsam: Die bodengleiche Dusche führt in der „Hitparade“ der Umbaumaßnahmen im Bad.
Quelle: Viega
Unaufhaltsam: Die bodengleiche Dusche führt in der „Hitparade“ der Umbaumaßnahmen im Bad.

Wie man den Förderzuschuss für das Bad bei der KfW beantragen kann, zeigt dieser fünfminütige Video-Leitfaden. Die genauen Regeln und Konditionen für den Badumbau finden sich hier. Das KfW-Programm 455 fördert übrigens alle altersgerechten und barrierefreien Maßnahmen.

Auch der Einbruchschutz wird im Rahmen des Programms 455 wieder gefördert: mit bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit (10 Prozent der förderfähigen Kosten).

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