Betreiber von Trinkwasseranlagen sind für deren bestimmungsgemäßen Betrieb verantwortlich...
Hygiene in der Trinkwasserinstallation
Mittwoch, 04.10.2023
... und somit für die Einhaltung einwandfreier Wasserqualität bis zur Entnahmestelle. Was unter „bestimmungsgemäßem Betrieb” zu verstehen ist, können Planer und Handwerker ihren Kunden anhand von drei einfachen Grundsätzen erklären: Kaltes Wasser muss kalt bleiben. Heißes Wasser muss heiß bleiben. Und Wasser muss fließen. Dabei hängen im Kontext der Hausinstallation die ersten beiden Regeln unmittelbar mit der dritten zusammen, denn kritische Temperaturen erreichen Trinkwasser kalt und Trinkwasser warm meist dann, wenn sie in den Leitungen stagnieren.
In der deutschen Norm DIN 1988-200 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen“ heißt es: „Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.” Fast wortgleich formuliert die zugrundeliegende EU-Norm DIN EN 806 die entsprechende Vorgabe, wobei hier eine Mindesttemperatur für Warmwasserentnahmestellen von sogar 60 °C empfohlen wird.
Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C nimmt die Vermehrung von gesundheitsgefährdenden Keimen im Wasser – insbesondere von Legionellen – exponentiell zu.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird heutzutage aufgrund moderner Gebäudedämmung immer schwieriger. Die Gefahr liegt hier in erhöhten Temperaturen in Schächten und Vorwänden und damit auch im Kaltwasser. Dies gilt insbesondere, wenn sich in engen Schächten neben den Trinkwasserinstallationen zum Beispiel auch die Vor-/Rücklaufleitungen für die Heizungsverteilung befinden. Daher ist unbedingt auf eine getrennte Rohrleitungsführung und ausreichende Dämmung zu achten. Zudem ist es wichtig, die Warmwasserseite von der Kaltwasserseite thermisch zu entkoppeln. Innerhalb von Vorwänden wird die Kaltwasserleitung unten und die Warmwasserleitung oben geführt. Dies verhindert eine Wärmezirkulation und reduziert und verlangsamt damit eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers.
Wasser muss fließen
Ist die Trinkwasseranlage entsprechend installiert und findet eine regelmäßige Entnahme statt, ist die Einhaltung der Temperaturvorgaben im Normalfall kein Problem. Durch die adäquate Nutzung ist das Wasser in Bewegung und wird in ausreichenden Abständen ausgetauscht. Für Bakterienwachstum und Wärmeübertragung reicht die Zeit dann kaum aus.
Im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Trinkwasseranlage fordert daher die DIN EN 806-5 mindestens alle sieben Tage einen vollständigen Wasseraustausch. Die VDI 6023 „Hygiene“ in Trinkwasserinstallationen – Anforderung an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ sieht ihn sogar alle 72 Stunden vor. Insbesondere in Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern empfiehlt sich ein kürzeres Intervall.
Dennoch ist Stagnation ein Risiko in der Trinkwasserverteilung. Zumindest teilweise kann stehendem Wasser und zu geringer Durchströmung der Rohrleitungen mit einer gut geplanten Auslegung der Trinkwasserinstallation entgegengewirkt werden. Ein knapp bemessenes Speichervolumen oder die bedarfsorientierte Trinkwassererwärmung mit Durchflusssystemen sind hier geeignete Maßnahmen, ebenso wie optimierte Rohrleitungsdimensionen (also so klein wie möglich und so groß wie nötig). Weiterhin empfiehlt sich eine hygienegerechte Anordnung der Entnahmestellen, welche über eine durchgeschleifte Reihen- oder Ringleitung angebunden werden. Hier sollte ein häufig benutzter Verbraucher mit großem Durchfluss, beispielsweise das WC, als letzte Zapfstelle in der Trinkwasserinstallation angeordnet sein. Das Ziel ist dabei immer, möglichst das gesamte Wasservolumen in den Rohren regelmäßig und vollständig auszutauschen.
Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!