25 Unternehmen der deutschen Sanitär-, Armaturen- und Heizungsindustrie fordern deutliche Nachbesserungen – in erster Linie Technologie-Offenheit
„Hydraulik-Mittelstand“ geht auf die Zinne
Harsche Kritik am GEG
Dienstag, 29.08.2023
Am besten ein gänzlich neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordern 25 namhafte „Hydraulik-Mittelständler" der Sanitär- und Heizungsbranche in einem Offenen Brand-Brief an den Bundeskanzler. Zumindest die wesentlichsten Mängel und Schwachstellen müssten unbedingt ausgemerzt werden. Denn der aktuelle Entwurf strotze nur so vor massiven Nachteilen:
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Der Entwurf sei nicht technologieoffen wegen der Verengung in Richtung Wärmepumpe. Das verhindere die Nutzung des CO2-Einsparpotentials im Gebäudebereich. Und beerdigt, am Rande, wassergeführte Heizungssysteme.
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Im GEG fänden sich Lücken, die zu massiven sozialen Ungerechtigkeiten durch steigende Mietnebenkosten führen.
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Dieser Effekt werde durch die angedachte Reduzierung der förderfähigen Kosten nochmal massiv verstärkt.
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Zudem werde das GEG die deutsche Heizungswirtschaft ernsthaft bedrohen durch den vermehrten Import nicht CO2-armer Klimageräte.
Das verdeutlichen die Unterzeichner am Beispiel der Wärmerückgewinnung: „Diese Technologie findet beispielsweise im GEG-Entwurf nicht als Erfüllungsoption statt – vielmehr wird sie sogar explizit ausgeschlossen. Die ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel und dem Ziel des Gesetzes abträglich.“ Denn: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung seien eine bewährte Technologie zur Heizenergieeinsparung – in modernen Gebäuden bis zu 50 Prozent – indem sie die Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Weiterhin seien Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung „eine optimale Ergänzung zu Wärmepumpen, da die Effizienz der Wärmerückgewinnung steigt, je kälter die Außenluft ist. Bei Wärmepumpen verhält es sich genau umgekehrt.“ Deshalb müsse die Wärmerückgewinnung zur Erfüllung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien(EE)-Forderung unbedingt anerkannt werden.
Auch Technologien wie der hydraulische Abgleich und der Einsatz von Hocheffizienzpumpen spielten nur am Rande des GEG eine untergeordnete Rolle oder könnten von vornherein die 65-Prozent-EE-Pflicht nicht erfüllen.
Luft/Luft-Wärmepumpen erfüllen die 65-Prozent-EE-Pflicht?
Die Begründung zu § 71c GEG erlaube ausdrücklich den Einsatz von Luft/Luft-Wärmepumpen, gemeinhin als Klima-Splitgeräte bekannt: „Konkret heißt das, dass mit Klima-Splitgeräten die 65-Prozent-Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt werden wird.“ Diese Billig-Variante einer Wärmepumpe bringe einige Nachteile mit sich. So sei ihre Effizienz geringer als die wassergeführter Wärmepumpen. Dadurch würden die Nebenkosten explodieren. Im Brief werden die düsteren Aussichten geschildert: „Erste große Wohnungsgesellschaften haben bereits angekündigt, in ihren Bestandsgebäuden künftig auf die kostengünstigen, aber wenig effizienten Luft/Luft-Wärmepumpen zu setzen, um den Bestimmungen des GEG Folge zu leisten. Während die Mieterinnen und Mieter mit ihren Nebenkostenabrechnungen die finanziellen Folgen dieser wenig effizienten Technologie zu schultern haben, profitieren die Wohnungsgesellschaften davon, dass allein durch die Installation der Luft/Luft-Wärmepumpen selbst kaum effiziente Bestandsgebäude der Energieeffizienzklasse G in den Bereich C bis B der Energieeffizienzklassen gehoben werden.“ Abschließend schreiben die Unternehmen dem Bundeskanzler deutliches ins Stammbuch: „Sie schaffen mit diesem Gesetz einen massiven ordnungsrechtlichen Eingriff, der mangels Einspareffekten keine Rechtfertigung hat. Sie setzen eine ganze mittelständische Industrie aufs Spiel. Sie gefährden das Handwerk. Sie schaffen soziale Ungerechtigkeiten, die am Ende wieder der Steuerzahler bezahlen wird.“ Hier der Link zu dem Offenen Brief der Unternehmensinitiative GEG.