Eine Heizkostenabrechnung ist eine Aufschlüsselung der Kosten, die für die Bereitstellung von Warmwasser und Wärme innerhalb eines bestimmten Zeitraums entstanden sind. In Deutschland regelt eine Rechtsverordnung, deren Zweck die Senkung des Energiebedarfs der einzelnen Nutzer durch eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist, die Verteilung dieser Kosten.
Die seit 1981 geltende und im Jahr 2009 umfangreich novellierte Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) ist für Gebäudeeigentümer die gesetzliche Grundlage, nach der sie die Heizkostenabrechnung zu gestalten haben. Sie findet Anwendung für Gebäude mit zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, bei denen die Kosten auf mehrere Mieter oder Eigentümer verteilt werden müssen und für Gebäude, die mit Fernwärme versorgt werden.
Für die Heizkostenabrechnung müssen mindestens 50 Prozent bis maximal 70 Prozent der Kosten nach dem durch geeignete Messgeräte erfassten, tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Die verbleibenden mindestens 30 Prozent bis maximal 50 Prozent der Kosten dürfen anteilig nach einem frei vereinbarten Schlüssel wie beispielsweise nach Wohn- und Nutzfläche berechnet werden.