Software & Organisation

GEG-Passus ein Treppenwitz?

Ingenieure schlagen Alarm wegen Wettbewerbsverzerrung!

Mittwoch, 13.11.2019

Für unabhängige Energieberater ist dieser Beschluss ein Schlag vor den Bug: Ihre Arbeit ist bei der Umsetzung des neuen GEGs nicht gefragt!

Das Bild zeigt die Detailansicht eines Beratungsgesprächs.
Quelle: VBI
Der VBI kritisiert Gebäudeenergiegesetz: Monopol der Verbraucherzentrale bei Energieberatung ist Wettbewerbsverzerrung!

Stattdessen sollen es die Energieberater der Verbraucherzentrale richten. Dieser vom ursprünglichen Referentenentwurf abweichende Passus in dem von der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt den Verband Beratender Ingenieure (VBI) gelinde gesagt auf die Palme. Denn eben dieser Passus sieht vor, dass bei der verpflichtend vorgeschriebenen Energieberatung für größere Sanierungen oder Eigentümerwechsel ausschließlich die rund 500 Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dürfen.

„Die mehr als 11.000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen“, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert.“

Deutliche Korrekturen gefordert

Aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung und der damit einhergehenden prognostizierten Engpässe fordert der VBI-Präsident - nicht nur im Namen der zahlreichen Ingenieure unter den Verbandsmitgliedern, die als unabhängige Energieberater tätig sind - dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier noch einmal deutliche Korrekturen vornimmt. „Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Interesse des Verbraucherschutzes für dringend geboten.“

Und damit nicht genug: Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das neue GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Gibt es hier nicht die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung? So lautet die berechtigte Frage.

Insgesamt hatte der Verband den GEG-Referentenentwurf begrüßt. Aber schon Anfang Juli kritisierte der VBI in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, so lautet die Planerkritik.

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