Gefährliches Asbest lauert in Trinkwasserleitungen

Neues Arbeitsblatt W 396 zum sicheren Arbeiten

Mittwoch, 29.11.2023

Auf dem Weg vom Versorger zum Verbraucher fließt Trinkwasser oftmals noch durch Rohre aus Asbestzement.

Jährlich sterben 1.500 Menschen an einer durch Asbest verursachten Berufskrankheit. Und jede zweite, tödlich verlaufende Berufserkrankung wird durch die extrem gesundheitsschädlichen Fasern des Minerals verursacht. Die Verwendung von Asbest in Werk- und Baustoffen ist zwar seit 30 Jahren verboten. Trotzdem kann gerade das Bauen und Sanieren im Bestand für Handwerker extrem gefährlich werden – weil bis heute überall Asbest lauert. Das SanitärJournal berichtet dazu hier hier.

Asbest findet sich aber auch in älteren Trinkwasserleitungen vom Versorger zum Hausanschluss. Bis 1995 durfte für diese Rohrleitungen Asbestzement verwendet werden. Heute bestehen ca. 10 bis 15 Prozent dieser Leitungen noch aus diesem Werkstoff. Werden diese erneuert oder repariert, können Asbestfasern freigesetzt werden. Um diese Gefahr zu minimieren, wurde das DVGW-Arbeitsblatt W 396 überarbeitet und veröffentlicht. „Dieses Arbeitsblatt berücksichtigt … insbesondere den weitergehenden Zusammenhang der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bis hin zur Stilllegung“, so der Rohrleitungsbauverband (rbv).

Bild zeigt Asbestrohr im Graben
Quelle: rbv
Arbeiten an Rohrleitungen aus Asbestzement müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden

Wie gefährlich ist das „Trinken“ von Asbest?

Eine große Arbeitserleichterung sei zudem die Anerkennung des emissionsarmen Bohrverfahrens BT 1 „Asbestzement (AZ)- Wasserrohrleitungen – Anbohrverfahren“, so der rbv. Denn: Bislang durfte das Verfahren nur nach vorheriger Einzelfallgenehmigung durch die zuständige Behörde angewendet werden.

Was aber, wenn die Asbestfasern des Zements erosionsbedingt in das Trinkwasser gelangen? Eine gesundheitliche Gefährdung durch den unfreiwilligen „Verzehr“ dieser Fasern beim Trinken und Essen ist nicht bekannt. Auch schreibt die Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert für das Mineral vor, zumindest nicht direkt. Der Grenzwert für die Calcitlösekapazität des Trinkwassers (5 mg/l CaCo3) vermindert jedoch die durch Kohlensäure verursachte Erosion des Asbestzements. Und das mindert auch die Belastung des Trinkwassers mit den gefährlichen Fasern.

Übrigens, die amerikanische Umweltbehörde EPA vermutet eine Gefährdung durch die orale Aufnahme von Asbest: Die Fasern können Polypen im Darm verursachen. Daher schreibt die Behörde auch einen Grenzwert für Asbest im Trinkwasser vor …

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