- Temperaturprofile
Die Temperatur ist der wichtigste Einflussfaktor für das Wachstum von Mikroorganismen. Außer der Kaltwassertemperatur sind die Warmwassertemperaturen am Ausgang des Trinkwassererwärmers zu überprüfen, aber auch die Temperaturen an den Zapfstellen und gegebenenfalls von einzelnen Zirkulationssträngen. Temperaturprofile können von Kalt- und Warmwasser erstellt werden, die Raumtemperaturen sind ebenfalls zu dokumentieren. Es hat sich bewährt, Temperaturprofile über mehrere Tage, durchaus bis zu einer Woche oder noch länger, zu erstellen. Dadurch können zum Beispiel im Hotelbereich die Temperaturen sowohl der Werktage als auch der Wochenendtage gemessen werden und somit einen guten Überblick geben, wie die Temperaturverläufe sind. Der Einsatz von Datenloggern ist sinnvoll und hat sich bewährt. Schwachstellen können dadurch lokalisiert werden.
Wasserbehandlung und Desinfektion
- Filter
Der Filter ist die „Haustür“ der Trinkwasser-Installation und muss in jedem Gebäude vorhanden sein (Bild 2). Die DIN 1988-200 regelt das unmissverständlich („Unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage ist ein mechanischer Filter einzubauen“). Ist ein Filter vorhanden und wenn ja, in welchem Zustand? Sollte der Filter nicht mehr funktionsfähig sein, so ist als kurzfristige Maßnahme der Austausch in der Dokumentation vorzuschlagen. Die Rückspülhäufigkeit kann optisch erkannt oder erfragt werden. Filter müssen regelmäßig gewartet werden (siehe DIN EN 806-5, Anhang A).
- Enthärtung
Sofern eine Enthärtungsanlage vorhanden ist, ist deren Einbauort und Wartungszustand zu beschreiben. Enthärtungsanlagen verhindern die Verkalkung von Armaturen, Geräten und Rohrleitungen und sollten ein anerkanntes Prüfzeichen, zum Beispiel ein DVGW-Prüfzeichen, haben (Bilder: 3 + 4). Die Einbaubedingungen sind im Regelwerk klar beschrieben; ab einer Wasserhärte ≥ 8,4 °dH ist der Einbau zulässig. Wichtige Informationen zur Enthärtung enthält auch die kürzlich erschienene technische Mitteilung der FIGAWA (Nr. 01-2020, Mai 2020).
- Desinfektion
Die Dokumentation von bereits durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen wird oftmals vernachlässigt. Welche Verfahren (thermische, chemische Desinfektion oder UV-Behandlung), und welche Chemikalien eingesetzt werden, ist in einer Gefährdungsanalyse zu beschreiben (Bild: 1). Es dürfen nur Chemikalien eingesetzt werden, die in der UBA-Empfehlung (Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der TrinkwV) genannt sind. Die DVGW Arbeitsblätter W 556 und W 557 sind wichtige Informationsquellen und müssen entsprechend beachtet werden.
Bauteile – Werkstoffe – Dämmung
Alle sonstigen Bauteile, wie zum Beispiel die Absperrarmaturen, Zirkulationsventile, Entnahmearmaturen (hier vor allem auf Perlatoren achten), Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen, Druckerhöhungsanlagen und Membranausdehnungsgefäße, sind auf korrekten Einbau, Hygienezustand und einwandfreie Funktion zu begutachten. Auffällig waren in den vergangenen Jahren falsch eingebaute Membranausdehnungsgefäße, die ein gesundheitliches Risiko darstellen können.
Bestimmungsgemäßer Betrieb
Der Begriff „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist unter anderem im DVGW Arbeitsblatt W 557 definiert und beinhaltet folgende Forderungen: Betrieb der Trinkwasser-Installation wie bei der Planung zugrunde gelegt, Vermeidung von Stagnation, Einhaltung der Temperaturen (kalt und warm) und regelmäßige Instandhaltungen. Diese Vorgaben müssen bei der Vor-Ort-Begehung stets überprüft und in der Gefährdungsanalyse dokumentiert werden – sie dienen sozusagen als Leitlinie für jede Dokumentation.
Bisherige Schwachstellen
Die häufigsten Mangelpunkte von Gefährdungsanalysen sind die fehlende Struktur, kein Inhaltsverzeichnis, fachlich falsche Aussagen, Zitieren von veralteten Regelwerken und eine falsche Risikobeurteilung. Nicht jeder Mangel hat auch eine gesundheitliche Auswirkung – das treffend zu beurteilen ist die wichtigste Aufgabe des Gefährdungsanalytikers. Auf diese Beurteilung sollte besonders geachtet werden. Auch die Begrifflichkeiten gehen oftmals durcheinander. In ein und demselben Bericht werden verschiedene Begriffe verwendet (zum Beispiel Gefahrenanalyse, Risikoanalyse). In der TrinkwV wird der Begriff Gefährdungsanalyse verwendet, von daher sollte man diesen verwenden. Mängel werden gut dokumentiert, aber es fehlen Vorschläge für die durchzuführenden Maßnahmen, wobei in einer Gefährdungsanalyse keine Sanierungskonzepte enthalten sein sollten. Auch eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen fehlt oftmals.