Die Schließung von Gebäuden und die damit verbundene Nichtnutzung der Trinkwasser-Installationen können zu Stagnationen...
Gefährdungsanalysen: Schwachstellen und Empfehlungen für die Dokumentation
Mittwoch, 12.01.2022
...und damit zu erhöhten Kolonie-Zahlen von pathogenen Mikroorganismen im Trinkwasser führen. Die 72-Stunden-Regel für die Entnahme von Trinkwasser an den Zapfstellen gilt grundsätzlich immer, in der Praxis wurde das bisher allerdings nicht konsequent umgesetzt. Trinkwasseranalysen sind daher bei der Erst- und Wiederinbetriebnahme wichtig, um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Nach wie vor ist die Qualität vieler Gefährdungsanalysen bezüglich des Inhalts und des Aufbaus mangelhaft. Gefährdungsanalysen sind wie Gutachten zu betrachten, die vor Gericht verwendet werden können. Von daher müssen Kernthemen in diesen Dokumentationen enthalten sein und auch die Struktur sollte übersichtlich sein. Im Folgenden werden diese Themen dargestellt.
In der Trinkwasserverordnung ist nach wie vor die Forderung nach einer Gefährdungsanalyse nach § 16 Absatz 7 vorhanden: Sofern der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten ist, muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. Seit der letzten Novellierung 2018 ist neu, dass die Überschreitung von den Untersuchungsstellen direkt an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden (§ 15a Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen). Die Labore praktizieren das auch konsequent in der Praxis, weil die Unterlassung der Meldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse vom 14. Dezember 2012 ist nach wie vor gültig. Vor allem die eindeutige Forderung, dass Personen, die Gefährdungsanalysen erstellen, unbefangen sein müssen, sollte nochmals deutlich hervorgehoben werden. Der Personenkreis ist in der Empfehlung festgelegt, diese Personen sollten aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung aus der Sanitärbranche kommen und sich zusätzlich qualifiziert haben, zum Beispiel durch eine VDI/DVGW 6023 Blatt 1 (Typ A, Zertifikat) oder eine Fachkraft für Hygiene der SHK-Landesverbände.
Eine weitere wichtige Richtlinie ist die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 (Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Gefährdungsanalysen) vom Januar 2018 als Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen. Die anderen aktuellen Regelwerke (DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, twin-Veröffentlichungen, VDI-Regelwerke und Veröffentlichungen des ZVSHK) müssen den Gefährdungsanalytikern bekannt sein.
Checklisten für Bestandsaufnahmen
Die Anwendung von Checklisten wurde bisher unterschiedlich gehandhabt. Erfahrene Personen, die mehrere Gefährdungsanalysen für unterschiedliche Gebäudearten bereits erstellt haben, benötigen meist keine Erinnerungslisten, allerdings sind diese Checklisten für die ersten zu erstellenden Analysen durchaus hilfreich. Inzwischen gibt es mehrere derartige Listen:
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Checkliste in der „Schulungsunterlage Wasserhygiene“ des VDI. Diese Unterlage erhalten Personen, die an einem VDI/DVGW 6023-Seminar teilnehmen,
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Checkliste durchzuführender Arbeiten des ZVSHK,
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Checkliste Bestandsaufnahme in der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2,
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Praxisleitfaden BTGA und ZVSHK, der 2019 überarbeitet veröffentlicht wurde.
Diese Listen sind noch keine Gefährdungsanalyse, sondern dokumentieren den vor Ort vorgefundenen Zustand der Trinkwasser-Installation, sie können auch als Begehungsprotokoll bezeichnet werden und müssen dann in einer Analyse verarbeitet werden.
Kernthemen einer Gefährdungsanalyse
Bei der Ortsbesichtigung hat sich bewährt, den „Weg des Wassers“ zu gehen. Das heißt: Beginn der Begehung ist der Hauswassereingang mit dem Wasserzähler. Danach werden alle Geräte und Apparate begutachtet, ob diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) entsprechen und genauestens dokumentiert. Im Folgenden sind die wichtigsten Themen aufgelistet, die in der Gefährdungsanalyse enthalten sein müssen.
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