Unterflurberegnungsanlagen: Absicherung durch
Systemtrenner nicht ausreichend
Immer wieder tritt die Frage nach der Absicherung von Beregnungsanlagen Unterflur auf. Damit sind selbsterrichtete genauso wie aufwendig geplante und installierte Beregnungs- und Bewässerungsanlagen mit versenkbaren Regnern auf Grundstücken von Einfamilienhäusern und im gewerblichen Einsatz gemeint, wie zum Beispiel in Gärtnereien. Hier scheint der Begriff der Beregnungsanlage Unterflur nicht eindeutig bei allen Marktbeteiligten das gleiche Verständnis zu erlangen. Immer, wenn die Beregnungsanlage mit dem Leitungssystem und den jeweiligen Auslässen den Boden berührt, besteht die Möglichkeit des Kontaktes mit Mikrobiologie. Eindeutiger wird es, wenn wir uns gelochte Schläuche vorstellen, die auf den Gartenboden verlegt und etwas mit Erde abgedeckt werden. Es sollte sich von selbst verstehen, dass eine mikrobiologische Gefährdung nicht mit einem Systemtrenner BA, wie es häufig vorkommt, abgesichert werden kann. Hier muss, um eine Gefährdung des Trinkwassers auszuschließen, eine Sicherheitstrennstation eingesetzt werden.
Fazit
Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und kann nicht ersetzt werden. Die richtige Absicherung ist deshalb sehr wichtig, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. Ignoranz und Unwissenheit über die hohen gesetzlichen und normativen Anforderungen an die Hygiene und den Schutz von Trinkwasser müssen der Vergangenheit angehören. Doch auch die hygienischen Anforderungen an die eingesetzten Materialien sind von großer Bedeutung.
Deshalb ist nicht nur die richtige Auswahl der Sicherungsarmatur wichtig, sondern auch ihre regelmäßige Instandhaltung nach DIN EN 805 Teil 5 und VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3. Die DIN EN 1717 und die DIN 1988-100 dienen hier als Wegweiser, um das Trinkwasser vor Verunreinigungen zu schützen.