Die Ergebnisse einer von Resideo in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage zeigen:
Für jede Flüssigkeitskategorie die richtige Absicherung nach DIN EN 1717
Donnerstag, 23.03.2023
Die Bundesbürger vertrauen mehrheitlich (76 Prozent) auf die Qualität des Trinkwassers in ihrem Haushalt. Doch sie sehen auch potentielle Verunreinigungsquellen – besonders durch Regenwasser. Damit Nicht-Trinkwasser von der Trinkwasserinstallation im Gebäude ferngehalten wird und dort zu keiner Gesundheitsgefährdung führt, muss die Trinkwasserinstallation ordnungsgemäß abgesichert werden.
Die Absicherung gegen rückfließende, rücksaugende, rückdrückende und rückwachsende Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ist deshalb ein wesentlicher Aspekt zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Natürlich macht es einen Unterschied, ob Stagnationswasser, Wasser mit Frostschutz oder sogar mit mikrobiellen Erregern ins Trinkwasser gelangen kann – je nach Flüssigkeit ist eine andere Absicherung erforderlich. Für die Trinkwasserinstallation und deren Betrieb sind die Vorgaben aus der DIN EN 1717 und der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988-100 entscheidend.
Für Resideo hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.004 Bundesbürger ab 18 Jahren unter anderem dazu befragt, welche Flüssigkeiten ihrer Meinung nach unter gewissen Umständen ins Trinkwasser gelangen und dieses somit verunreinigen können. Über die Hälfte der Befragten (61 Prozent) sehen dabei Regenwasser als Verunreinigungsquelle. Ein kleinerer Teil der befragten Personen glaubt, dass Industrieabwasser (32 Prozent), Haushaltsabwasser (27 Prozent), Wasser aus Hochdruckreinigern oder Waschanlagen (20 Prozent), Wasser aus Viehtränken (17 Prozent) oder Heizungswasser (10 Prozent) ins Trinkwasser gelangen können.
Tatsächlich ist es möglich, dass Flüssigkeiten bei fehlender Absicherung an Übergangspunkten in die Trinkwasserinstallation rückfließen oder rückdrücken – etwa bei Regenwassernutzungsanlagen oder bei der Heizungsbefüllung. Entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetzes im Sinne des § 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist, nicht zu besorgen sein.
Diesem Besorgnisgrundsatz folgend sind alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation auf eine mögliche Gefährdung hin zu bewerten. Dies gilt planerisch für neu zu errichtende genauso wie für bestehende Trinkwasserinstallationen. Werden hier wasserführende Teile angeschlossen, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, muss deshalb laut §17 (2) der TrinkwV eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung eingesetzt werden. Die europäische Norm DIN EN 1717 weist hier den Weg – in Deutschland ergänzt durch die nationale Norm DIN 1988-100.
Die fünf Flüssigkeitskategorien: vom „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ bis zur Gesundheitsgefährdung
Die DIN EN 1717 beinhaltet die europaweit geltenden Grundlagen und teilt Flüssigkeiten entsprechend ihrem Risikopotential in fünf Kategorien ein:
Kategorie 1 erfasst unser zu schützendes Trinkwasser. Es ist definiert als „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus der Trinkwasser-Installation entnommen wird“.
Kategorie 2 beinhaltet Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Von diesen Flüssigkeiten würde nur in einer sehr hohen – im Grunde nicht vorstellbaren – Menge eine Gefährdung ausgehen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehört bspw. erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch demineralisiertes Wasser.
Ab Kategorie 3 besteht eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Sie geht aus von einem oder mehreren weniger giftigen Stoffen, die sich in der Flüssigkeit befinden. Hierzu zählt bspw. Heizungswasser (ohne Inhibitoren).
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