Seit Wochen schwelt zwischen der Thermondo GmbH mit Sitz in Berlin und dem Deutschen Energiespardienst DESD GmbH & Co. KG ein Kleinkrieg.
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Erstes Urteil zugunsten von Thermondo
Deutschem Energiespardienst „wurde eine Reihe von Behauptungen untersagt“
Dienstag, 27.12.2016
Die Berliner nehmen für sich in Anspruch, bundesweit bei der Installation von stromerzeugenden Anlagen einer der führenden Handwerksanbieter in der Republik zu sein. Und die Würzburger DESD'ler wiederum – die verwahren sich gegen manche der selbstbewussten Positionen des Startups aus der Hauptstadt, kritisieren in der einschlägigen Fachpresse gar „unprofessionelle bis chaotische Abwicklungsprozesse und teilweise mangelhafte handwerkliche Leistungen.“
Das Ganze landet, vorhersehbar, vor Gericht. Die Unterlassungsklage wird erst angekündigt und kommt aus dem Süden, die Berliner wehren sich – und das Landgericht Würzburg hat unter dem Aktenzeichen 12 O 1905/16 UWG jetzt eine einstweilige Verfügung erlassen. Thermondo teilt dazu mit: „Den Beklagten (Anm. d. Red.: der Geschäftsführung der DESD und einem Mitarbeiter der Gesellschaft) wurde vom Landgericht Würzburg gegen Androhung von Ordnungsmitteln eine Reihe von Behauptungen hinsichtlich Thermondo und deren Geschäftsleitung untersagt, darunter jene bezüglich der vermeintlich mangelhaften Installationsqualität der Thermondo GmbH.“
„Wir freuen uns, dass Recht gesprochen wurde und das Landgericht Würzburg unserem Antrag zu 100 Prozent stattgegeben hat“, kommentiert Thermondo-Geschäftsführer Philipp Pausder das Urteil, auch wenn dagegen noch Berufung möglich ist. Ob das Thema damit ausgestanden ist, darf bezweifelt werden. Denn der DESD gilt am Markt als vertriebsaggressiv, bezeichnet sich selbst als „deutscher Marktführer in der Vermarktung und Installation von Brennstoffzellen-KWK-Systemen“ – und stößt damit bei Thermondo als ebenso selbstbewusst selbst ernanntem „Marktführer für Heizungswechsel im Ein- und Zweifamilienhäusern“ auf einen kongenialen Mitstreiter, der sich Ende 2015 zunächst messbare Synergien von der vertraglichen vereinbarten Zusammenarbeit versprach.
Die war allerdings nach vorliegenden Informationen schon relativ kurzfristig, nach weniger als einem halben Jahr wieder zu Ende – und findet jetzt augenscheinlich nur noch vor den Schranken des Gerichts seine Fortsetzung.