Ein Schritt vorwärts – zwei Schritte zurück?

Debatte über neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Montag, 11.06.2018

Kein wirkliches Weiterkommen kann die Sanitärarmaturen-Industrie in der novellierten EU-Trinkwasserrichtlinie erkennen. Eher das Gegenteil: Das Streben nach europaweit harmonisierten Produktanforderungen werde unterminiert…

Europa fehle es an der eigentlich unverzichtbaren rechtlichen und praktischen Gemeinsamkeit. Konkret in Sachen Trinkwasserqualität. Sagt Dirk Lückemann, seines Zeichens stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI). Und zeigt sich enttäuscht von dem seit Februar vorliegenden Entwurf der novellierten EU-Trinkwasserrichtlinie: „Der lasse keine wirklichen Fortschritte auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung von Produktanforderungen erkennen. Eher sei das Gegenteil der Fall…“ Über die Novelle berichtete das SanitärJournal hier und hier.

In Europa gibt es nach wie vor nicht nur eine, sondern eine Vielzahl von Trinkwasserqualitäten – obwohl die inzwischen  zwanzig Jahre alte EU-Richtlinie einheitliche Qualitätskriterien definiert hat…
Quelle: pexels.com
In Europa gibt es nach wie vor nicht nur eine, sondern eine Vielzahl von Trinkwasserqualitäten – obwohl die inzwischen zwanzig Jahre alte EU-Richtlinie einheitliche Qualitätskriterien definiert hat…

300.000 Euro Kosten für Unternehmen

Zwar habe bereits die nunmehr zwanzig Jahre alte Richtlinie EU-einheitliche qualitative Kriterien für Trinkwasser und entsprechende Kontrollpflichten festgeschrieben, deren Einhaltung aber den einzelnen Mitgliedsländern überlassen – mit der logischen Konsequenz unterschiedlicher nationaler Verfahren und Anforderungen. Für die Armaturenhersteller hat das gravierende Auswirkungen: Sie müssen ihre Produkte in den einzelnen Staaten jeweils separatzertifizieren lassen. „Laut einer aktuellen Studie verursacht das einen finanziellen Aufwand von durchschnittlich rund 300.000 Euro pro Unternehmen und Jahr“, betont Lückemann.

Die europäische Harmonisierung der Anforderungen an Sanitärprodukte stehe daher mehr denn je auf „auf unserer Agenda“, so Lückemann. Der aktuell diskutierte Brüsseler Entwurf der Richtlinie mache da jedoch wenig Hoffnung: Er zeige keinen „Vereinheitlichungsweg“ auf.

Der novellierte Entwurf der EU-Trinkwasserrichtlinie trägt nicht zur Harmonisierung der Produktanforderungen bei – sagen die Armatur-Hersteller.
Quelle: pexels.com
Der novellierte Entwurf der EU-Trinkwasserrichtlinie trägt nicht zur Harmonisierung der Produktanforderungen bei – sagen die Armatur-Hersteller.

4MS-Positivliste schon Makulatur?

Die AGSI empfiehlt die Werkstoffpositivliste der Vier-Länder-Gruppe (4MS-Initiative) als Basis einer EU-weiten Produkt-Harmonisierung. Diese Liste, nach denen in einigen europäischen Ländern bereits einheitlich zertifiziert werde, würden jedoch durch die Novelle der Trinkwasserrichtlinie zur Makulatur. Lückemann macht das am Beispiel des Bleis deutlich: „Werden nun die Blei-Grenzwerte über die Trinkwasserrichtlinie abgesenkt, ist diese Liste so gut wie hinfällig. Denn zahlreiche Legierungen mit ihren Blei-Bestandteilen werden die strengen Werte nicht einhalten können. Dabei haben diese Werkstoffe bereits ihre trinkwasserhygienische Eignung nachgewiesen und sind konform mit den Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung. Uns drohen damit weitere teure und aufwändige Werkstoffumstellungen, nachdem wir bereits vor Jahren unsere Produktion aufgrund der Anforderungen des Umweltbundesamtes umgestellt hatten.“

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