Droht das Aus für etliche Werkstoffe?

Künftig nur noch halb so viel Blei im Trinkwasser!

Montag, 18.07.2022

Neue EU-Trinkwasserrichtlinie setzt Kupferlegierungen unter Druck.

Im Rahmen der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie darf ab 2036 das Trinkwasser an der Zapfstelle des Verbrauchers maximal fünf Mikrogramm Blei pro Liter (µg/l) enthalten. Bis dahin wird der Parameterwert bei den derzeit geltenden zehn Mikrogramm belassen. Das bedeutet eine ganze Reihe von Neuerungen für Unternehmer und Betreiber von Trinkwasser-Installationen. Die wichtigste: Aufgrund der Parameteränderung für Blei im Trinkwasser werden einige Werkstoffe der Metall-Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes (UBA) unter Druck geraten.

Eine Trinkwasserleitung aus Blei: In der TrinkwV gibt es keine pauschale Pflicht zum Ausbau von Bleileitungen, so der DVGW. Trotzdem sollten sie unbedingt ausgetauscht werden – Blei gefährdet die Gesundheit.
Quelle: Martin
In der TrinkwV gibt es keine pauschale Pflicht zum Ausbau von Bleileitungen, so der DVGW. Trotzdem sollten sie unbedingt ausgetauscht werden – Blei gefährdet die Gesundheit.

Denn: Der Grenzwert von 10 µg/l Blei laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) steht nicht vollständig als Prüfwert für die Aufnahme eines Werkstoffes in die Positivliste des Umweltbundesamtes (UBA) zur Verfügung. „Es gilt der halbierte Grenzwert als Prüfwert (5 µg/l). Aktuell gilt es als wahrscheinlich, dass der Ansatz dieser 50-Prozent-Regelung auch für die europäische Bewertungsgrundlage herangezogen wird“, heißt es in der TWIN-Information des Deutschen Vereins der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW) vom Juni 2022. Damit würde der zukünftige Prüfwert für Blei von 2,5 µg/l vorgeschrieben werden.

Die Konsequenz, so der DVGW: „Den aus der Veränderung des Parameterwertes resultierenden Prüfwert von 2,5 µg/l (unter Annahme der Beibehaltung der 50-Prozent-Regelung) können einige Kupferlegierungen nicht gesichert erfüllen. Daher wird die Absenkung des Parameterwertes für Blei die Verwendung von einigen derzeit zulässigen Kupferlegierungen aller Voraussicht nach einschränken, sodass diese für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen nicht mehr verwendet werden dürfen.“

Da insbesondere Rohstoff- und Werkstoffumstellungen einen langen Zeitraum beanspruchen, empfiehlt der DVGW allen Beteiligten, sich frühzeitig mit den Konsequenzen zu beschäftigen. Der Branchenverband und das SanitärJournal werden zu den neuesten Entwicklungen informieren. Auch, um möglichen Problemen in den ohnehin schon strapazierten Prozess- und Lieferketten entgegenzusteuern.

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