Im September 2016 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“. Nachstehend ein Überblick, welche Bereiche von der Überarbeitung betroffen sind und warum die Korrekturen erforderlich waren.
DIN 1986-100: Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen
Mittwoch, 14.12.2016
Die Überarbeitung der Norm war aufgrund von Anfragen, Fehlerbehebungen sowie nicht eindeutigen Formulierungen und neuen Entwicklungen in der Entwässerungstechnik erforderlich. Gegenüber DIN 1986-100, Ausgabe Mai 2008, wurden folgende gravierende Änderungen vorgenommen:
a) Die Änderungen DIN 1986-100 / A1, Ausgabe Juli 2014, und DIN 1986-100 / A2, Ausgabe Dezember 2014, wurden in diese konsolidierte Fassung der Norm eingearbeitet und die Norm redaktionell überarbeitet.
b) Die Änderung DIN 1986-100 / A2, Ausgabe Dezember 2014 – Ausnahmeregelung nach Abschnitt 5.3.1 für die Entwässerung von Auffangflächen von Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19 (4) AwSV – wurde in den normativen Anhang C übernommen.
c) Es wurden folgende wesentliche Änderungen beziehungsweise Gliederungen vorgenommen:
• 5.10 (Balkone und Loggien): Das generelle Verbot für den Anschluss von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen wurde aufgehoben, und der Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen;
• 6.2.1 (Fremdeinspülung): Der Anschluss von gegenüberliegenden Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auf gleicher Rohrsohle an einen Doppelabzweig wird zugelassen;
• 6.5.1 (Lüftung der Entwässerungsanlage, Allgemeines): Bei der Mündung der Lüftungsleitung über Dach dürfen keine Abdeckungen mehr eingesetzt werden;
• in 14.2 (Regenwasseranlagen) und 14.9 (Überflutungs- und Überlastungsnachweise) wurden die Anforderungen an die Planung und Berechnung entsprechend der Grundstücksgrößen bzw. Fließzeiten bis 15 Minuten verständlicher neu gefasst;
• Tabelle 9 (Abflussbeiwerte) ist vollständig überarbeitet.
d) Die Anforderungen der europäischen Entwässerungsnormen DIN EN 12056-1 bis 12056-3 und teilweise DIN EN 12056-4 sowie DIN EN 752 wurden berücksichtigt.
e) Die in Anhang A genannten Regenreihen in Deutschland wurden an die neuen „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“, erschienen mit KOSTRA-DWD-2010, angepasst.
Anwendungsbereiche
Die DIN EN 12056 gilt nur für „Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“. Der Anwendungsbereich der DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ erstreckt sich auf die Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation bis zum Klärwerk.
Die in Deutschland maßgebende Norm DIN 1986-100 gilt nach wie vor für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung, d.h. bis zur Grundstücksgrenze. Für den öffentlichen Bereich gilt die DIN EN 752.
Baurechtlich bildet die Grundstücksgrenze in Deutschland die Grenze zwischen der Bauordnung und dem öffentlichen Bereich.
Balkone und Loggien in Abschnitt 5.10
Das generelle Verbot für den Anschluss von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen wurde aufgehoben.
Wenn Balkone und Loggien keine geschlossene Brüstung haben, kann auf getrennte Fallleitungen für die Dach- und Balkonentwässerung verzichtet werden. Hierbei müssen mindestens 50 Prozent der Brüstung als freier Ablauf zur Verfügung stehen, damit das Wasser im Überflutungsfall ungehindert abfließen kann. Abläufe von Balkonen und Loggien im Erdgeschoss sollten aus Sicherheitsgründen getrennt an die Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.
Abläufe von Terrassen sollten wegen Überflutungsgefahr möglichst erst nach einem Entspannungspunkt (Hofablauf oder Schacht mit offenem Durchfluss und Lüftungsöffnungen) an die weiterführende Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.
Fremdeinspülung nach Abschnitt 6.2.1
Aufgrund von abwassertechnischen Versuchen wurde der Anwendungsbereich von Doppelabzweigen 87º bis 88,5º in Schmutzwasserfallleitungen erweitert. Hiernach darf der Anschluss von gegenüberliegenden Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auf gleicher Rohrsohle und bei jeweils gleicher Nennweite der Anschlussleitungen über Doppelabzweig mit Innenradius oder 45º Einlaufwinkel erfolgen. Durch diese Erweiterung des Anwendungsbereiches von Doppelabzweigen in Schmutzwasserfallleitungen besteht nun die Möglichkeit, gegenüberliegende Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser ohne komplizierte Leitungsführung an eine Fallleitung anzuschließen.
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