Mittlerweile ist die vierte Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Mit weit reichenden Folgen für das installierende Fachhandwerk, aber auch Betreiber von Trinkwasser-Anlagen. Denn sie bringt eine Reihe von wichtigen Anpassungen und Änderungen im Gesetzestext mit sich, die von den Verantwortlichen umgesetzt werden müssen.
Die Trinkwasserverordnung – Stand 2018
Beuth-Verlag bringt überarbeitete Auflage heraus
Montag, 23.07.2018
Präzisiert ist in der aktuellen TrinkwV beispielsweise der Begriff „Gefährdungsanalyse“. Geändert wurden außerdem Prozesse rund um die Probenahme und daraus resultierender Informationspflichten. Inhaber einer Wasserversorgungsanlage können beispielsweise nicht mehr „ihren“ Fachhandwerker mit einer Beprobung beauftragen.
Aufgrund dieser zahlreichen Änderungen im Gesetzestext hat der Beuth-Verlag „Die Trinkwasserverordnung – Stand 2018 Erläuterungen – Änderungen – Rechtstexte“ von Ulrich Borchers vollständig überarbeitet.
Das vorliegende 330-seitige Werk im broschierten A5-Format enthält eine transparente und leicht zu erschließende Darstellung der neuesten Änderungen der Trinkwasserverordnung in Form einer Synopse. Zusätzlich sind die Begründungen von Gesetzgeber und Bundesrat enthalten.
Weiterführende Informationen: http://www.beuth.de