Installateure sind für die Errichtung und Instandhaltung von Trinkwasser- Installationen verantwortlich. Die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserhygiene erfordert von ihnen einen ganzheitlichen Blick auf Trinkwassersysteme und bauliche Voraussetzungen.
Das Problem spülend lösen
Montag, 27.02.2017
Installateure schaffen durch ihre Arbeit die Grundlagen für den bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Somit tragen sie auch eine Mitverantwortung dafür, dass es zu keinen hygienischen Beeinträchtigungen des Wassers kommt. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte zu berücksichtigen, die für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene entscheidend sind: Die Stagnation des Wassers und die Unterschreitung der Warmwassertemperatur von 55 °C sowie die Überschreitung der Kaltwassertemperatur von 25 °C sind zu vermeiden. Denn Krankheitserreger wie Legionellen finden in stagnierendem Wasser und bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C ideale Bedingungen für eine rasante Vermehrung vor.
Darüber hinaus gibt es für das Handwerk noch ein weiteres Problemfeld zu beachten: Je länger das Wasser ungenutzt in den Leitungen steht und je höher die Temperatur, desto mehr schädliche Substanzen werden im Zuge der stofflichen Migration aus den Installationswerkstoffen gelöst. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Trinkwasserhygiene aus. Dieser Vorgang ist unvermeidbar, da das Wasser in Boiler, Leitung und Armatur mit unterschiedlichen Materialien in Kontakt kommt. Insbesondere bei älteren Installationen stellt es ein Problem dar, wenn Bauteile mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen wie Blei oder Nickel mit dem Wasser in Kontakt treten. Eine wohlüberlegte Materialwahl hat bei der Errichtung und Instandhaltung somit eine große Bedeutung.
Kontamination und ihre Konsequenzen
Dies wird auch von Seiten der Gesetzgebung eingefordert. Denn laut deutscher Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ausschließlich Materialien und Werkstoffe zu verwenden, die keinen negativen Effekt auf die menschliche Gesundheit ausüben. Eine Bewertung der zu verwendenden Werkstoffe und Materialien wird vom Umweltbundesamt vorgenommen und ist zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung verbindlich. Das hat konkrete Auswirkungen auf das Handwerk. Denn mit Ende der Übergangsfrist am 10. April 2017 sind bei der Neuerrichtung und Wartung von Trinkwasser-Installationen nur noch metallene Werkstoffe gemäß UBA-Positivliste zu verwenden.
Zwar haftet laut TrinkwV 2001 der Betreiber einer Trinkwasser-Installation, wenn durch die Nutzung des von ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Treten in einer Installation Probleme mit der Trinkwasserhygiene auf, kann das aber auch für Installateure unangenehme Folgen mit sich bringen. Denn neben den Vorgaben der TrinkwV 2001 in Bezug auf die zu verwendenden Werkstoffe und Materialien nimmt auch die Richtlinie VDI 3810-2 Installateure in die Pflicht. Laut dieser haften Handwerker für Schadensfälle, die im Zuge mangelhafter Wartungsarbeiten – etwa durch die Auswahl falscher Werkstoffe – entstehen.
Stagnation vermeiden
Die exakte Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung von Werkstoffen in Trinkwasser-Installationen stellt einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der menschlichen Gesundheit dar. Den schwer kalkulierbaren Faktor Mensch können sie jedoch nicht beeinflussen. Denn in vielen öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen kommt es häufig zu Nutzungsschwankungen oder gar zu längeren Nutzungsunterbrechungen. Beispiele dafür sind Schulen in den Sommerferien, Sportstätten in der kalten Jahreszeit oder auch die schwankende Belegung in Patientenzimmern.
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