Corona legt den (bestimmungsgemäßen) Betrieb in vielen öffentlichen Gebäuden still. Es muss die fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen beachtet werden!
COVID-19: Risiko für Trinkwasser-Installation
Was passiert, wenn der Hahn abgedreht werden muss?
Donnerstag, 19.03.2020
Das Coronavirus schränkt derzeit nicht nur das soziale Leben stark ein, auch die Wirtschaft ist in weiten Teilen lahmgelegt. Um die Zahl der Infektionen einzudämmen, mussten auf Anweisung von Bund und Ländern auch die öffentlichen Einrichtungen geschlossen werden. Schulen, Kindergärten, Hotels, Schwimmbäder und andere gewerblich und öffentlich genutzte Gebäude haben „dicht“ gemacht. Hier fließt für längere Zeit also kein Wasser mehr. Was hat das für Konsequenzen?
Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt durch die Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung mit sich: Legionellen. Daher ist es aktuell besonders wichtig, den bestimmungsgemäßen Betrieb jederzeit sicherzustellen! Konkret: Auch wenn sich niemand im Gebäude befindet, müssen die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz gespült werden, um das Trinkwasser in den Leitungen auszutauschen.
Nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann bei Trinkwasser-Installationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden. „Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, das heißt die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen. Bei Betriebsunterbrechungen ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden“, rät der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. (DVQST).
Bei einer Wieder-Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen reicht es aus, das Wasser mindestens fünf Minuten fließen zu lassen. Sollte sich der Zeitraum jedoch über vier Wochen erstrecken, ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch eine Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen. Da laut Regierung unter anderem alle öffentlichen Gebäude bis zum 19. April geschlossen bleiben, erstreckt sich die Unterbrechung jedoch über einen Monat. Das bedeutet, dass zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen durchzuführen sind, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen! „Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV. Ist eine Stilllegung von mehr als sechs Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen“, so der DVQST.