Bei untersuchungspflichtigen Trinkwasser-Installationen empfiehlt sich darüber hinaus nach einer solchen länger andauernden Nutzungsunterbrechung auf jeden Fall eine mikrobielle Beprobung des Trinkwassers.
Bestätigt wird diese Position durch unabhängige behördliche Mitteilungen/Anweisungen, wie beispielsweise denen der Landesregierungen beziehungsweise Landesgesundheitsämter aus Bayern und Schleswig-Holstein. Weiterführende Informationen dazu finden Interessierte unter www.schleswig-holstein.de und unter www.lgl.bayern.de.