Das Bundeskartellamt gibt heute bekannt, den geplanten Zusammenschluss zwischen der BIRCO GmbH und der ACO Gruppe nicht zu genehmigen.
Bundeskartellamt sagt: nein!
Entwässerungsspezialisten BIRCO und ACO dürfen sich nicht zusammenschließen
Freitag, 14.01.2022
Im Juli letzten Jahres hatte die BIRCO GmbH einen Vertrag mit der ACO Gruppe zum Verkauf von 100 Prozent ihrer Anteile unterzeichnet. Mit einem Zusammenschluss wollten beide Unternehmen ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein noch breiteres Produktportfolio und individuellere Systemlösungen aus einer Hand anbieten. Dieses Vorhaben wurde zur Freigabe beim Bundeskartellamt angemeldet und im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens analysiert und bewertet.
Operative Auswirkungen aus der Entscheidung sind für beide Unternehmen nicht zu erwarten. Beide Unternehmen haben auch während des seit dem 30. Juni 2021 andauernden Prüfverfahrens ihr Geschäft wie gewohnt fortgeführt.
Frank Wagner, der geschäftsführende Gesellschafter der BIRCO GmbH, sagt hierzu: „Ich bedauere die Entscheidung des Bundeskartellamts sehr, es ändert aber nichts an der bedeutenden Marktstellung von BIRCO. Auch wenn ACO nicht der gewünschte strategische Partner wird, blicken wir nach einem erneut sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2021 auch weiterhin zuversichtlich in die Zukunft und bleiben der gewohnt zuverlässige Partner am Markt.“
Thomas Bendixen, Geschäftsführer der ACO Ahlmann SE & Co. KG, ergänzt: „Auch wir nehmen die Entscheidung der zuständigen Wettbewerbsbehörde mit Bedauern zur Kenntnis. Wir hatten uns ebenfalls auf den Zusammenschluss gefreut. Wir werden die Beschlussfassung in den kommenden Wochen sorgfältig prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.“