Zu den Hauptursachen für Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität zählen Stagnation durch nicht oder selten genutzte Entnahmestellen, zu geringe Fließgeschwindigkeiten in zu groß dimensionierten Rohrnetzen und die Erwärmung des Kaltwassers durch unzureichende Rohrdämmungen. Um einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation sicherzustellen, helfen zum Beispiel Geberit-Hygienespülungen.
Bei der Trinkwasserhygiene durch Hygienespülung auf der sicheren Seite
Freitag, 30.10.2015
Unter dem Begriff „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist zu verstehen, dass weder der Zustand noch die Betriebsweise der Trinkwasserinstallation nachteilige Auswirkungen auf die Trinkwassergüte haben dürfen. Die DIN 1988-200 fordert hierzu im Anhang B, dass neben der regelwerkskonformen Planung und Errichtung auch die regelmäßige Kontrolle und die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Betrieb ist die Vermeidung einer zu langen Verweildauer des Trinkwassers. Hier können die tatsächliche Nutzung und die zugrunde gelegten Dimensionierungsansätze weit auseinanderliegen – etwa dann, wenn Mietwohnungen, Hotelzimmer oder Büroetagen in Gewerbeobjekten längere Zeit leer bleiben oder planmäßige Nutzungsunterbrechungen eintreten, wie dies in Schulen oder Sportstätten der Fall ist.
Verantwortung für den Erhalt der Trinkwassergüte
Der bestimmungsgemäße Betrieb liegt nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (2. Novellierung vom Dezember 2012) sowie nach AVBWasserV in der Verantwortung des Betreibers beziehungsweise des Anschlussnehmers. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch in der Planungs- und Ausführungsphase zu schaffen. Kann der geforderte regelmäßige Wasseraustausch nicht sichergestellt werden, muss der Leitungsinhalt durch regelmäßige Spülungen ausgetauscht werden. Dem ausführenden Fachunternehmen obliegt hierbei gegenüber dem Inhaber der Trinkwasserinstallation die Hinweispflicht, dass dieser für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs verantwortlich ist. Vom Inhaber und Betreiber verlangt dies entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnation. Diese Aufgabe kann durch automatische Spüleinrichtungen übernommen werden. Durch die Automatisierung ist ein regelmäßiger und nach einstellbaren Größen wie Wassermenge oder -temperatur definierbarer Austausch möglich.
Absicherung bei „Trinkwasser kalt“
Im Leitungsnetz für „Trinkwasser kalt“ ist insbesondere die Erwärmung in den kritischen Temperaturbereichen oberhalb 25 °C ein noch sehr unterschätzter Risikofaktor. In den Installationsschächten vieler bestehender Gebäude schützt die vorhandene Rohrdämmung die Leitungen für „Trinkwasser kalt“ nur unzureichend vor einer unzulässigen Erwärmung. Verlaufen dazu parallel Heizungsrohrleitungen, erfolgt zwangsläufig ein Wärmeübergang auf die Rohrleitung für „Trinkwasser kalt“.
Gleiches gilt für Verteil- und Zirkulationsleitungen für „Trinkwasser warm“, wenn die bestehende Warmwasserversorgung auf den Betrieb gemäß DVGW W 551 umgestellt wurde. Dies hat zur Konsequenz, dass mit der Sanierung der Warmwasseranlage die Trinkwasserqualität im Kaltwassernetz beeinträchtigt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Leitungsführung innerhalb von Zwischendecken, wo ebenfalls mit erhöhten Wärmelasten durch warmgehende Leitungen oder durch die Wärmeabgabe von Einbauleuchten zu rechnen ist.
Nach Vorgabe der Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (DIN EN 806-2, DIN 1988-200; jeweils Abschnitt 3.6) darf das kalte Trinkwasser 30 Sekunden nach dem Öffnen der Entnahmestelle nicht wärmer als 25 °C sein. Die Notwendigkeit von Hygienespülungen besteht fast ausschließlich nur für das kalte Trinkwassernetz. Sofern die Warmwasserversorgung mit Zirkulation und insgesamt gemäß den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 betrieben wird, sind bereits anlagentechnische Maßnahmen zum Schutz vor Legionellen getroffen.
Automatische Hygienespülung
Eine Lösung für den kontrollierten und automatisierten Wasseraustausch ist der Einsatz der Geberit-Hygienespülung. Diese erneuert das Trinkwasser in den Leitungen in regelmäßigen Intervallen, nach vorgegebener Zeit, abhängig von Temperaturwerten oder nach einem vorab durch Berechnung ermittelten auszutauschenden Trinkwasservolumen. Bei den verantwortlichen Personenkreisen für Betrieb und die Instandhaltung der haustechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Krankenhäusern sowie Pflege- und Seniorenheimen ist der Einsatz von automatischen Hygienespülungen inzwischen fester Bestandteil bei der Neuerrichtung oder der Modernisierung von Trinkwasserinstallationen. Auch im Wohnungsbau findet die Lösung der automatisierten Hygienespülung wachsenden Zuspruch.
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