Die Kostenfrage
Für den Wohnungsbau wurde in einer Studie (Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich) festgehalten, dass die Mehrkosten anhand eines Musterneubauprojekts nur gut ein Prozent der Gesamtbaukosten betragen. Dies gelang vor allem mit einer intelligenten Planung. Ein ähnlicher Ansatz könnte auch für öffentliche Gebäude gewählt werden. Es ist davon auszugehen, dass ein frühzeitiges Umsetzen des barrierefreien Bauens zu einer besseren Wirtschaftlichkeit des Bauprozesses führt. Kostenintensive Nachbesserungen und Umbauten lassen sich so vermeiden.
Wie groß wird ein Sanitärraum?
Die Gesamtgröße ergibt sich aus den Bewegungsflächen und den Abständen der Sanitärobjekte. In der Regel handelt es sich um eine Toilette inklusive klappbarer Stützgriffe (von beiden Seiten anfahrbar, 90 cm Abstand) und ein Waschbecken, je nach Bedarf zusätzlich um eine Dusche. Grundsätzlich muss die Tür mit einer Breite von 90 cm nach außen zu öffnen sein, um ein Blockieren zu verhindern und um in Notfällen Zugang zu haben. Daher ist die Entriegelung von außen vorzusehen. Alternativ kann eine Schiebetür gewählt werden. Wenn die Nutzung durch Rollstuhlfahrer vorgesehen ist – die Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen –, ergeben sich Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vor den Sanitärobjekten und im Duschbereich. Diese Flächen dürfen sich überlagern. Daraus resultiert eine Raumgröße von mindestens 220 x 230 cm.
Richtige Duschgestaltung
Der stufenlose Zugang zur Dusche, der auch in Wohnungen immer häufiger gewählt wird, ist eine Grundvoraussetzung für die Barrierefreiheit. Bei der Größe von 150 x 150 cm für den Duschbereich wird der Boden gefliest. Vorgefertigte Elemente mit diesen Maßen gibt es nicht. Der Bodenbelag soll rutschhemmend sein, ein größerer Rinnen- oder Punktablauf ist vorzusehen. Bei einer Duschabtrennung aus Glas kommen verschiedene Varianten in Frage, zum Beispiel Walk-in-Modelle, die an einer Wand und mit einem Stabilisator befestigt werden. Mit ihnen lässt sich ein großzügiger Duschbereich zu einer Seite abgrenzen. Das Einscheibensicherheitsglas steht in 6 und 8 mm zur Verfügung, die Breite reicht bis zu 1.600 mm.
Auch eine alleinstehende Drehfalttür (bis 1.450 mm breit) oder eine Schiebetür (bis 1.600 mm breit) eignen sich, um einen geschützten Duschplatz zu bekommen. Die letztgenannte Variante hat die Laufrollen oben, am Boden befinden sich keine Befestigungen. Unabhängig vom gewählten Modell hat eine Duschabtrennung den Vorteil, dass etwa eine Ablagefläche für Kleidung oder Badutensilien trocken bleibt. Ist der gesamte Duschbereich offen, wird der ganze Raum nass, vor allem bei den heute üblichen Regenduschen.
Eine weitere Ausführung ist ebenfalls erwähnenswert: die Pflegedusche. Hier sind die Türen auf halber Höhe geteilt. So kann eine Pflegekraft der Person in der Dusche behilflich sein, ohne selbst nass zu werden. Dabei bieten sich der Eckeinstieg/Drehtür mit Festteil (bis 1.500 mm pro Seite) oder die Pendeltür für eine Nische (max. 1.600 mm) an.
In jedem Fall ist für Klarglas eine kontrastierende Sicherheitsmarkierung vorzusehen, damit der Nutzer die Glasfläche wahrnehmen kann. Dies gelingt zum Beispiel durch eine teilweise Dekorbeschichtung. Auch gut wahrnehmbare Profile und Griffe erleichtern den Umgang, etwa in Schwarz matt, was sich gut zu anderen Farben absetzt. Um die Reinigung zu vereinfachen, bietet sich eine entsprechende Glasbehandlung an, wie beispielsweise „DualPlus“ des Herstellers Duschwelten.
Diese Art der zweifachen Versiegelung verleiht dem Glas eine äußerst glatte, widerstandsfähige Oberfläche. So bleiben Schmutzpartikel, Kalk oder Seifenreste kaum haften. Zu ergänzen sind darüber hinaus Haltegriffe und eine Einhebelarmatur, wobei die Montagehöhe und Erreichbarkeit zu beachten sind. Ein Duschsitz mit klappbaren Lehnen wird an einer Wand montiert. Alternativ lässt sich ein Duschstuhl verwenden.