Barrierefrei

Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

Freitag, 28.05.2021

Freiheit ist ein hohes Gut. In allen Lebenslagen und allerorts. Auch in öffentlichen Sanitärräumen.

Sich frei und ohne Hilfe in öffentlichen Gebäuden zu bewegen, unabhängig von irgendwelchen Einschränkungen – das soll allen Menschen durch eine barrierefreie Gestaltung möglich sein. Für die Planung heißt das, einen umfassenden und nachhaltigen Ansatz zu wählen. Sanitärräume sind ein wichtiger Baustein – mit und ohne Dusche.

Quelle: Last PR
Ein falscher Zugang: Die Tür geht nach innen auf – problematisch bei Notfällen.

Barrierefreies Bauen gemäß DIN 18040 – das klingt einfach, hat aber durchaus seine Tücken. So ist zum Beispiel zu beachten, dass Begriffe wie „seniorengerecht“ oder „behindertengerecht“ keine definierte Ausgestaltung bedeuten. Sie werden zwar häufig als Synonym genutzt, führen aber durch das Fehlen von verbindlichen Kriterien in die Irre. Für eine Planung nach festgelegtem Standard ist der erste Schritt, sich über diese Grundaussagen im Klaren zu sein. Planer haben dabei womöglich die Position, die Unterschiede und Konsequenzen gegenüber Nicht-Fachleuten darzustellen: Öffentliche Gebäude müssen für Menschen mit Behinderungen ebenso frei zugänglich sein wie für Menschen ohne Behinderung. (Siehe Infokasten)

Kontrastarm: Eine Ton-in-Ton-Ausstattung behindert die Orientierung.
Quelle: Last PR
Kontrastarm: Eine Ton-in-Ton-Ausstattung behindert die Orientierung.

Ein weiterer Gedanke ist, die Unterscheidung zwischen Gruppen aufzugeben – mit und ohne Behinderung. Dieser Ansatz, man baue für „bestimmte“ Gruppen etwas „Spezielles“, verkennt, dass Barrierefreiheit sich generell positiv auswirkt und mehr Komfort für alle Nutzer mit sich bringt. Das merkt Jede und Jeder am eigenen Leib, wenn etwa aufgrund eines Unfalls zeitweise Gehhilfen benötigt werden. Barrierefreiheit geht allerdings viel weiter: Es sind nicht nur die Menschen, die in ihrer Fortbewegung eingeschränkt sind, ebenso zählen Sehbehinderte und Blinde oder klein- und großwüchsige Menschen zum Personenkreis. Daher wird inzwischen auch der Begriff „Universal Design“ genutzt, um dem umfassenden Gedanken Rechnung zu tragen. (Siehe Infokasten)

Welche Wirkung Farbe hat, wird in diesem Beispiel deutlich. Hier ist auch ein Notruf mit Zugband angebracht.
Quelle: Last PR
Welche Wirkung Farbe hat, wird in diesem Beispiel deutlich. Hier ist auch ein Notruf mit Zugband angebracht.

Bei öffentlichen Neubauten zählt der Aspekt Barrierefreiheit sofort und ohne Einschränkungen zum Planungshorizont dazu. Bei Bestandsgebäuden soll die DIN 18040 sinngemäß angewendet werden. In der Regel ist im Einzelfall zu prüfen, mit welchen Mitteln möglichst viel an „Freiheit“ umgesetzt werden kann und wie weit ein baulicher Eingriff erfolgen muss. Dazu sind auch die länderspezifischen Vorgaben der Technischen Baubestimmungen und die Landesbauordnungen heranzuziehen. Sie regeln, wie barrierefreies Bauen umzusetzen ist, basierend auf § 50 der Musterbauordnung.

Sanitärräume – Vorgaben

Bei der barrierefreien Planung nehmen Sanitärräume einen wichtigen Platz ein. Ob Verwaltungsgebäude, Sporthalle oder Kultureinrichtung, für Benutzer und Besucher sind entsprechende Räumlichkeiten vorzusehen. Die Vorgaben dazu finden sich in der DIN 18040-1 unter Punkt 5.3, von A wie Armaturen bis zu Z wie Zubehör zum Waschtisch. Außerdem ist die VDI 6008-2 zu beachten: Barrierefreie Lebensräume, Möglichkeiten der Sanitärtechnik. Punkt 6 beschreibt die Anforderungen an öffentliche Sanitärräume. Dabei werden zum Beispiel die empfohlenen Montagehöhen in Abhängigkeit zur Körpergröße gesetzt (siehe Tabelle). Besonders deutlich wird die Relevanz bei der Installation eines WCs oder eines Waschbeckens.

Die Krux für den Planer besteht unter anderem darin, dass die Bedürfnisse potentieller Nutzer nicht bekannt sind. Daher wird in der VDI 6008-2 davon gesprochen, dass möglichst viele der zu erwartenden Anforderungen erfüllt werden sollen. Das setzt intensiven Kontakt zu den Entscheidern des Bauvorhabens voraus. Wird ein Personenkreis explizit angesprochen? Welche sanitären Anlagen sind erforderlich? Was wird darüber hinaus als sinnvoll erachtet? Diese Aspekte wirken sich auf den Mindestraumbedarf der Sanitärräume aus. Dieser wird sich in der Regel an den Erfordernissen von Rollstuhlfahrern orientieren, weil sie den größten Platzbedarf benötigen.

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