SHK-Systemtechnik

Auch beim Energie sparen: Trinkwasser-Betriebstemperaturen sicherstellen

Mittwoch, 24.06.2015

Zentrale Trinkwassererwärmer

Bei der zentralen Versorgung mit PWH werden mehrere Wohnungen oder Entnahmestellen von einem zentralen TWE versorgt. In der Regel sind im PWH-Verteilsystemen die nachgeschalteten Leitungsvolumen ≥ 3 Liter. Die Austrittstemperatur am TWE (Speicher, Durchflusswassererwärmer oder Kombisysteme) muss ≥ 60 °C betragen. Beim Eintritt in den TWE muss die Temperatur der PWH-C eine maximale Spreizung von fünf Kelvin aufweisen, mindestens 55 °C. Dieses gilt für alle zirkulationsbetriebenen TWE-Anlagen, doch keine Regel ohne Ausnahme.

Für zentrale TWE mit hohem Wasseraustausch gilt: Ist sichergestellt, dass innerhalb von drei Tagen der gesamte Inhalt der TWE-Anlage ausgetauscht wird, dürfen niedrigere Temperaturen eingestellt werden. Hier lässt die Norm eine Betriebstemperatur ≥ 50 °C zu. Daraus ergibt sich, dass die Temperatur der PWH-C am Speichereintritt mindestens 50 °C betragen muss. Unter Berücksichtigung der Spreizung von fünf Kelvin muss am Speicheraustritt PWH mit 55 °C verfügbar sein. Da bei dieser Ausnahme das Gesundheitsrisiko steigt, schreibt die Norm explizit vor, dass der Betreiber über das Risiko der Legionellenvermehrung informiert werden muss.

Das Bild zeigt ein Strangregulierventil von Honeywell.
Quelle: Honeywell GmbH Haustechnik
Die Zirkulationsvolumenströme werden mittels Strangregulierventil wie dem „Alwa Kombi 4“ eingestellt.

Haftungsrisiko

Ein erhöhtes Legionellenrisiko kann im selbst genutzten Wohnraum als Kompromiss toleriert werden. Das ist Sache des Eigentümers, sofern er darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Im vermieteten Objekt gilt der Eigentümer als Unternehmer. Hier kann die erhöhte Gesundheitsgefahr der Nutzer für den Eigentümer zu Haftungsrisiken führen [Urteil des Landgerichts Dortmund (1.9.2010 – 4 O 167/09)].

Dezentrale Trinkwassererwärmer

Dezentrale TWE dienen der Einzelversorgung. Hier sehen die Experten des Normenausschusses geringe Gefahren, deshalb können diese TWE ohne weitere Anforderungen betrieben werden. Auf ihre Funktion betrachtet, haben diese TWE nur geringe Speichervolumen und sehr kurze Leitungswege zur Entnahmestelle, beispielsweise Untertischspeicher in der Küche.

Anders verhält es sich, wenn dezentrale Speicher-TWE mehrere Entnahmestellen versorgen. Sie werden als Gruppenversorgung bezeichnet und befinden sich in der Regel in der Wohnung bzw. im Badezimmer. Sie werden ohne Zirkulation betrieben. Am Austritt des TWE muss die Tem­peratur ≥ 50 °C betragen. Dezentrale Durchfluss-TWE (Gas- oder Elektro-Durchlauferhitzer) können ebenfalls ohne Anforderungen betrieben werden, wenn das nachwgeschaltete Leitungsvolumen ≤ drei Liter beträgt. Dies gilt auch für Durchfluss-TWE mit einem Wärmeübertrager als hydraulische Trennung, im Marketingjargon meist als Frischwasserstation bezeichnet.

Energieaspekt der Trinkwasser­erwärmung

Die zuvor genannten hygienisch bedingten Parameter sind normativ verankert und müssen eingehalten werden. Unter energetischen Gesichtspunkten scheint der Energieeinsatz für die zur Einhaltung der DIN-Anforderungen erforderlichen Temperaturen die Ziele der EnEV zu untergraben. Bei konventionell mit fossilen Energieträgern gespeisten Systemen trifft dies durchaus zu. Doch es gibt Alternativen.

Zunächst muss bei der energetischen Betrachtung der Warmwasserbedarf ermittelt werden: Wo und mit welchen Volumen wird warmes Trinkwasser benötigt? Je mehr Entnahmestellen dezentral versorgt werden können, desto kleiner wird das Speichervolumen im zentralen TWE. Ebenso reduzieren sich im Sinne der DIN 1988-200 die nachgeschalteten Leitungsvolumen. Beispiele: In modernen Küchen stehen zumeist Geschirrspüler. Der Warmwasserbedarf an der Spüle ist entsprechend gering, so dass hier ein Untertischspeicher sinnvoll sein kann. Ebenso verhält es sich im Gäste-WC. Ist dies räumlich weit entfernt von den Steigleitungen und soll am Handwaschbecken warmes Wasser verfügbar sein, bietet sich auch hier der Einsatz eines solchen Untertischspeichers an.

Grundsätzlich ist es unter energetischen und gesundheitlichen Aspekten fragwürdig, ob warmes Trinkwasser in großen Volumina bevorratet werden muss. Konfliktpotential bringen auch Systeme, die planmäßig ein geringes Temperaturniveau haben (Wärmepumpen, Brennwertkessel). Auch bivalente Systeme mit einer Vorwärmstufe, welche das Speichervolumen erhöhen, sind kritisch einzustufen, respektive nicht mehr zeitgemäß. Auf dem neuesten Stand sind hingegen beispielsweise Systeme mit einem Pufferspeicher im Heizkreis, bei denen die Trinkwassererwärmung im Durchflussprinzip und somit bedarfsorientiert erfolgt. Energetisch betrachtet, lassen sich die unterschiedlichsten Energieträger zur Beladung des Pufferspeichers nutzen. Das können etwa eine Solarthermieanlage sein, holzbefeuerte Kaminöfen oder Holzzentralheizkessel. Die PWH-Zapfung im Durchlaufprinzip muss nicht zwingend direkt am Speicher erfolgen. Ist die Haustechnikzentrale weit entfernt vom Steig­strang, kann der Durchfluss-TWE dezen­t­ral positioniert werden. Hierzu sollte lediglich die zuführende Heizleitung entsprechend dimensioniert und gedämmt werden. Selbst in großen Objekten ist dieses Prinzip anwendbar, wenn zum Beispiel regenerativ erzeugte Fernwärme oder Abwärme aus einem stromgesteuerten BHKW verfügbar ist.

Von Martin Pagel
Seminarleiter Trinkwassertechnik, Honeywell GmbH Haustechnik
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