SHK-Systemtechnik

Auch beim Energie sparen: Trinkwasser-Betriebstemperaturen sicherstellen

Mittwoch, 24.06.2015

Das Absenken der Speichertemperatur bei Trinkwasser­erwärmern reduziert den Primärenergiebedarf, bringt den Nutzern jedoch Gesundheitsrisiken. Eine effektive, energiesparende Trinkwassererwärmung lässt sich auch anders realisieren.

Das Bild zeigt ein Glas, in das Wasser fließt.
Quelle: Honeywell/Food-micro-fotolia
Damit genusstaugliches Wasser aus dem Hahn kommt, müssen die Trinkwasser-Betriebstemperaturen sichergestellt werden.

Regenerative Energiesysteme, die entsprechend den sich aus der TrinkwV (Trinkwasser-Verordnung) hervorgehenden hygienischen Anforderungen erstellt und betrieben werden, sind ebenso eine Alternative wie bedarfsorientierte, dezentrale Trinkwassererwärmer.

Trinkwassererwärmer sind so auszuführen und zu betreiben, dass daraus für die Nutzer keine gesundheitlichen Risiken entstehen. Daraus ergibt sich ein kausaler energetischer Zusammenhang, weshalb ein Exkurs in die betreffenden Normen und Verordnungen unerlässlich ist.

Ausgangspunkt der hygienischen Anforderungen von Trinkwasserinstallationen ist das Infektionsschutzgesetz (§ 37). Die daraus resultierende hygienische Beschaffenheit des Trinkwassers ist in der TrinkwV verankert, deren technische Umsetzung unter anderem in der europäischen Normenreihe EN 806 und der Normenreihe DIN 1988 beschrieben ist, welche die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Im Kontext des Themas sind zudem die DVGW Arbeitsblätter W 551 und W 553 sowie die VDI/DVGW-Richtlinie 6023 relevant. Die Einhaltung der Trinkwasserhygiene hat demnach einen gesetzlichen Hintergrund und bleibt nicht allein dem Betreiber einer Anlage überlassen.

Mit Bezug auf das Normenwerk der DIN 1988 werden im Folgenden für Trinkwasser kalt die Bezeichnung PWC (Potable Water Cold), für Trinkwasser warm PWH (Potable Water Hot) sowie für Trinkwasser warm Zirkulation PWH-C (Potable Water Hot-Circulation) verwendet. Das Kürzel TWE bezeichnet den Trinkwasser­erwärmer.

Gefahren aus dem Trinkwasser

Als hygienischer Indikator wird in der Fachwelt in Bezug auf die PWH Legionella pneumophila herangezogen. Letzteres ist für die sogenannte Legionärskrankheit beziehungsweise das Pontiac-Fieber verantwortlich. Die stäbchenförmigen Krankheitserreger benötigen für ihr Wachstum Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C, wobei sie sich mit steigenden Temperaturen exponentiell vermehren. Ab einer Temperatur von 55 °C stoppt ihr Wachstum. Bei Temperaturen ≥ 60 °C beginnen die Keime abzusterben.

Grundsätzlich sind die Bakterien in vielen Wässern enthalten. Das Trinken von kontaminiertem Wasser gilt als gesundheitlich unbedenklich. Die Legionellen gelangen aber beim Einatmen von Wasserdampf in den menschlichen Körper. Insbesondere bei immungeschwächten, also kranken oder alten Menschen, können sie zur Legionärskrankheit führen.

Das Bild zeigt eine Grafik, die die Wachstumsbedingungen von Legionellen darstellt.
Quelle: Honeywell
Legionellen vermehren sich unter bestimmten Umständen mehr oder weniger stark. Ideale Wachstumsbedingungen bieten Wassertemperaturen zwischen 20 °C und 50 °C und stagnierendes Wasser.

Grundsätzliche Anforderungen

Die Gefährdung durch Legionellen sowie die Voraussetzungen für deren optimales Wachstum zeigen, dass Speichertemperaturen ≤ 55 °C gesundheitsgefährdende Risiken bergen. Wie Trinkwasserinstallationen und die Trinkwassererwärmung geplant und ausgeführt werden müssen, beschreibt die DIN 1988-200. Sie fußt auf der EN 806-2 und vereint wesentliche Forderungen der DVGW Arbeitsblätter sowie der VDI/DVGW 6023. In diesem Zusammenhang wesentliche Punkte der in der DIN 1988-200 formulierten Anforderungen der Trinkwasserhygiene sind:

(3.7) „Durch fach- und bedarfsgerechte Planung, bestimmungsgemäßen Betrieb und regelmäßige Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen müssen die Anforderungen der TrinkwV erfüllt werden. Im Trinkwasser dürfen keine Krankheitserreger oder chemische Stoffe enthalten sein, 
die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen (§§ 5, 6 TrinkwV).“

(9.7.2.1.) „Damit eine massenhafte Vermehrung von Legionellen in der Trinkwasser-Installation verhindert wird, sind Trinkwassererwärmer mit geringem Speichervolumen und mit Speicheraustrittstemperaturen ≥ 60 °C zu bevorzugen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen können bei Trinkwassererwärmern, die der Einzel- und Gruppenversorgung dienen und Durchfluss-Trinkwasser­erwärmern mit einem nachgeschaltetem Leitungsvolumen ≤ 3 l im Fließweg zugelassen werden.“

Eine weitere Forderung (3.6) ist die, dass nach spätestens 30 Sekunden an der Entnahmestelle Trinkwasser warm mit mindestens 55 °C verfügbar sein muss.

Von Martin Pagel
Seminarleiter Trinkwassertechnik, Honeywell GmbH Haustechnik
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