27. Dezember 2021
Für die Länder der Europäischen Union ist am 12. Januar 2021 eine neue EU-Trinkwasserrichtlinie erschienen (2020/2184), deren Inhalte bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wobei in den einzelnen Artikeln der Richtlinie den Ländern Spielraum für eigene Entscheidungen eingeräumt wird.