28. August 2019
Das Risiko des Wachstums und der Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden wurde in der Vergangenheit in erster Linie im Trinkwasser Warm – besonders Trinkwassererwärmer und zugehörige Warmwasser- beziehungsweise Zirkulationsleitungen – gesehen. Die Trinkwasserverordnung regelte daher im § 14 die gesetzliche Untersuchungspflicht auf Legionellen nur für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Publikationen spätestens ab Mitte 2010 machen aber deutlich, dass erhebliche Kontaminationen mit Legionellen nicht nur im Trinkwasser Warm (PWH), sondern auch im kalten Trinkwasser (PWC) erwartet werden müssen.