Neue Verordnung soll Meisterprüfungen modernisieren und qualitativ deutlich verbessern.
Prüfungsprozess wird digital unterstützt
Neue Verordnung soll Meisterprüfungen modernisieren und qualitativ deutlich verbessern.
Noch im alten Jahr hat der Bundesrat einer Reform der Meisterprüfung zugestimmt. Die Verordnung regelt das Zulassungs- und Prüfungsverfahren im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben. Grundlage ist die Änderung der Handwerksordnung vom Juni 2021. Die Reform soll die Flexibilität für die Prüfenden erhöhen, das Ehrenamt stärken und rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen ermöglichen, so der Bundesrat.
Konkret schreibt die Verordnung vor
wie die laut Handwerksordnung vorgesehenen Prüfungskommissionen gebildet werden,
wie diesen Kommissionen die Abnahme und Bewertung einzelner Prüfungsleistungen zugewiesen werden,
inwieweit der Meisterprüfungsausschuss zentral die Prüfungsaufgaben vorgibt,
wie die Prüfungskommissionen Prüfungsleistungen abnehmen und bewerten
und wie der Meisterprüfungsausschuss über das Ergebnis und das Bestehen beschließt.
Dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH: „Die Neuregelungen des Meisterprüfungsverfahrensrechts tragen dazu bei, die Qualität der Durchführung von Meisterprüfungen zu erhöhen und gleichzeitig das Ehrenamt der Prüferinnen und Prüfer im Handwerk zu stärken. Mit dieser Modernisierung wird das Prüfungssystem im Handwerk zukunftsorientiert ausgerichtet. (…) Hierzu will die Handwerksorganisation Prüfungsprozesse verstärkt digital unterstützen, mehr Schulungsangebote auch im Online-Format machen und das Prüfungsehrenamt weiter in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken.“
Wann die neue Verordnung in Kraft tritt und damit die alte Meisterprüfungsverfahrensordnung ablöst, entscheidet die Bundesregierung.
Mittwoch, 12.01.2022