Das hervorragende Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland überall bedenkenlos konsumiert werden.
Das hervorragende Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland überall bedenkenlos konsumiert werden.
Als Naturprodukt schmeckt es zwar in jeder Region anders, die Wasserqualität ist aber deutschlandweit in der Trinkwasserverordnung geregelt. Die Grenzwerte gelten direkt am Wasseraustritt an der Entnahmestelle, diese sind allerdings Teil der Hausinstallation und nicht im Verantwortungsbereich des Wasserversorgers. Ab 12. Januar 2023 ist gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 der sogenannte „Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI)“ explizit für das Risikomanagement und die Dokumentation der Trinkwasser-Installation im Gebäude zuständig. Dem SHK-Handwerk kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es um die fachgerechte Beratung und Umsetzung geht.
Gemäß der EU-Richtlinie sind die Einzugsgebiete zur Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Versorgungssysteme einer Risikobewertung und einem Risikomanagement zu unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Versorger ausschließlich einwandfreies Trinkwasser bereitgestellt wird. All das ist in Deutschland bereits gelebte Praxis.
Ab dem Eintritt in die Hausinstallation ist Artikel 10 der Trinkwasserrichtlinie anzuwenden. Ziel ist die sichere Verteilung und Bereitstellung des Wassers im gesamten Gebäude. Um Gefährdungen möglichst früh zu entdecken und Risiken vorzubeugen, setzt die Europäische Kommission auch innerhalb von Gebäuden auf das System des Wassersicherheitsplans.
Ein konkreter Leitfaden ist die im Frühjahr veröffentlichte CEN/TR 17801. Gerade noch rechtzeitig vor der rechtlich verpflichtenden Umsetzung soll das Dokument bis Anfang 2023 auch in deutscher Sprache vorliegen.
Für die Erstellung und Umsetzung des Wassersicherheitsplans im Gebäude ist der Hauseigentümer, die Eigentümergemeinschaft, die Baugenossenschaft, der Vermieter oder die Hausverwaltung – kurzum der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) – verantwortlich. Dafür benötigt er ein interdisziplinäres Team, das auch Personen mit dem technischen Wissen über die Trinkwasser-Installation selbst sowie deren Instandhaltung umfasst.
Der Wassersicherheitsplan ist daher gerade für Planer und Errichter von Trinkwasser-Installationen eine Chance, sich bei den Kunden mit zusätzlichen Dienstleistungen als Experte zu positionieren, bestehende Kunden in ihrem Vertrauen zu bestärken, neue Kunden anzusprechen und Zusatzaufträge zu lukrieren. Der Wassersicherheitsplan selbst beruht • auf einer Systembeschreibung, • einer Systembewertung, • dem Festlegen von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und • dem Verifizieren dieser Maßnahmen. • Revision
Durch die umfassende Dokumentation der Trinkwasser-Installation des gesamten Gebäudes können mögliche Gefahrenpunkte identifiziert und so auch die Instandhaltung über den ganzen Gebäudelebenszyklus verbessert werden. Das Risikomanagement muss sowohl periodisch als auch anlassbezogen überarbeitet werden. Damit ist sichergestellt, dass der Wassersicherheitsplan stets aktuell gehalten und bei unerwarteten Ereignissen umgehend angepasst wird.
Obwohl in keinem Gesetzestext explizit festgehalten, kennt das deutsche Recht schon lange den Begriff der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“. Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, muss dafür sorgen, dass andere nicht gefährdet werden. So hat der UsI darauf zu achten, dass in seiner Liegenschaft niemand zu Schaden kommt. Er muss Maßnahmen treffen, um eventuelle Gefahren abzuwenden. Dies gilt nicht nur für die bauliche Sicherheit des Gebäudes selbst, sondern auch für alle technischen Anlagenteile. Bezogen auf die Trinkwasser-Installation hilft der Wassersicherheitsplan bei der Festlegung und Validierung dieser Maßnahmen und reduziert bei entsprechender Umsetzung das Haftungsrisiko. Der Wassersicherheitsplan ist ein individuell auf die jeweilige Trinkwasser-Installation mit ihren örtlichen Gegebenheiten und ihrem Nutzungsverhalten zugeschnittenes Dokument, das insbesondere auch die Vorgaben für Betriebskontrollen, mikrobiologische Untersuchungen sowie Inspektions- und Wartungsarbeiten umfasst. Auch wenn es bislang nicht so bezeichnet wurde, haben alle, die ihre Trinkwasser-Installation bereits jetzt regel- und gesetzeskonform betreiben, einen zentralen Teil des Wassersicherheitsplans schon umgesetzt. Sie haben mit der CEN/TR 17801 die Möglichkeit, ihr bisheriges Vorgehen objektiv zu evaluieren und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen zu setzen. Alle anderen profitieren bei der Einführung des Wassersicherheitsplans direkt vom europäischen Leitfaden mit seinen Vorgaben für die wesentlichen Aspekte eines Risikomanagements.
Angaben zu Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen finden sich in der DIN EN 806, der DIN 1988, den Richtlinien der VDI 6023-Serie und in der Doppelrichtlinie VDI 3810/Blatt 2-VDI 6023/Blatt 3. Gemäß Trinkwasserverordnung müssen diese Vorgaben bei der Verteilung von Trinkwasser beachtet werden. Die Einhaltung der Temperaturgrenzen für Kalt- und Warmwasser und ein Mindestwasserwechsel, bei dem innerhalb von 72 Stunden der komplette Wasserinhalt in allen Teilen der Trinkwasser-Installation erneuert wird, zählen schon lange zu den etablierten, allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ist dieser Wasseraustausch im Zuge der regulären Nutzung nicht gegeben, sind Spülmaßnahmen vorzusehen. Andernfalls führt unzureichende Entnahme zu Stagnation und begünstigt damit die Vermehrung von mikrobiellen Krankheitserregern wie Legionellen oder Pseudomonaden.
Sind Spülmaßnahmen erforderlich, wird die Verantwortung meist auf die Reinigungskräfte übertragen. Dies ist höchst fragwürdig, denn wenn Armaturen nicht genutzt und die Sanitärräume nicht verschmutzt sind, hat gerade das unter Zeitdruck stehende Reinigungspersonal kein persönliches Interesse, die Spülungen durchzuführen. Denn im Anschluss an das Spülen müssten Waschbecken und Duschkabine wieder trockengewischt werden. Unterlassene Spülungen aufgrund von Zeitdruck, Feiertagen, Urlaub oder Krankenständen lassen sich so kaum vermeiden. Wird die Spülung dennoch vorgenommen, sind die Spülmengen im Regelfall stark überhöht, weil unbekannt ist, wie oft die Wasserabgabestellen tatsächlich genutzt wurden. Händisches Spülen ist im 3. Jahrtausend weder zeitgemäß noch effizient und auch im Haftungsfall nicht nachvollziehbar dokumentiert.
WimTec ist Spezialist für Sanitärelektronik und hat mit der Produktserie „HyPlus“ ein Gesamtkonzept zur Wahrung der Trinkwasserhygiene für Bestandsgebäude und den Neubau geschaffen. Die intelligenten „HyPlus“- Lösungen verfügen über eine bedarfsgerechte Freispülung und setzen damit höchste Standards für alle Gebäude – vom Einfamilienhaus bis zur Universitätsklinik. Mit dem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit erfolgt die Freispülung nur bei Betriebsunterbrechung und unzureichender Nutzung. In diesem Fall wird exakt die erforderliche Wassermenge freigespült, bei ausreichender Entnahme wird keine Freispülung ausgelöst. So gewährleistet das Gesamtkonzept „HyPlus“ mit dem minimal möglichen Wasserverbrauch den in der Doppelrichtlinie VDI 3810/Blatt 2-VDI 6023/Blatt 3 geforderten Mindestwasserwechsel an allen Wasserabgabestellen. Auf lange Sicht senken Lösungen mit intelligenter Freispülung die Kosten und erhöhen gleichzeitig den Komfort und die Trinkwasserhygiene. Das bedeutet, mit dem Einsatz des „HyPlus“-Gesamtkonzeptes können die strengen Vorgaben des Wassersicherheitsplans schon heute erfüllt werden.
Das ideale Hilfsmittel sowohl für Installateure als auch für Betreiber ist „WimTec REMOTE“: Mit dem Tablet können alle Informationen direkt an der Armatur einfach und sicher ausgelesen werden. Ohne auch nur eine Armatur öffnen zu müssen, erfolgt die Kommunikation komfortabel über eine spezielle Infrarotschnittstelle. Da nur „WimTec HyPlus“-Produkte mit diesem System ausgestattet sind, ist sie absolut sicher. Ein Zugriff mit herkömmlichen Smartphones oder Tablets ist ausgeschlossen. Alle Einstellungen können bequem und wertgenau vorgenommen werden.
Für das Hinzufügen zum Betriebsbuch verfügt das Tablet über eine Export-Funktion, mit der Nutzerverhalten, Spülinformationen, Verbrauchsdaten, Einstellungen und Geräteinformationen als PDF- oder CSV-Datei abgespeichert werden können. Sowohl für Errichter als auch für Betreiber bedeutet dies eine satte Zeitersparnis und vor allem Sicherheit durch die lückenlose Dokumentation.
Alles in allem stellt das prozessorientierte Risikomanagement ein wirkungsvolles Werkzeug dar. Überall dort, wo Risiken bestehen, werden die kritischen Schwachstellen identifiziert. Bei einer tatsächlich eingetretenen Gefährdung ermöglichen die präventiv erstellten Korrekturmaßnahmen ein schnelles und sicheres Gegensteuern und eine rasche Rückkehr zu einem sicheren Normalbetrieb. „HyPlus“ unterstützt dabei erheblich, „REMOTE“ generiert die dazu nötige Dokumentation.
Mittwoch, 28.12.2022