Die Villeroy & Boch AG verschiebt die bislang für den 27. März 2020 in Merzig geplante ordentliche Hauptversammlung.
Termin soll innerhalb von acht Monaten nachgeholt werden
Die Villeroy & Boch AG verschiebt die bislang für den 27. März 2020 in Merzig geplante ordentliche Hauptversammlung.
Grund für diese Entscheidung ist die sich stark ausbreitende Infektion mit dem Corona-Virus (Sars-CoV-2). Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes hat mit Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes über Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie landesweit sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mit mehr als fünf Personen bis zum 20. April 2020 verboten. Auf dieser Grundlage hat die zuständige Ortspolizeibehörde Merzig die Durchführung der Hauptversammlung untersagt.
Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Villeroy & Boch AG und ihrer Dienstleister haben für das Unternehmen oberste Priorität. Mit der Absage der Hauptversammlung möchte Villeroy & Boch seinen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Durch die Absage der Hauptversammlung verschiebt sich unter anderem der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und entsprechend die Auszahlung der Dividende. Die Hauptversammlung soll an einen neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen Geschäftsjahres nachgeholt werden.
Freitag, 20.03.2020