Der Wettbewerb im Submetering wird erschwert: durch geschäftliche „Dreier-Beziehungen“ sowie unterschiedliche Eichfristen und...
Bundestag befasst sich mit Eichfristen und Nutzungsdauer
Der Wettbewerb im Submetering wird erschwert: durch geschäftliche „Dreier-Beziehungen“ sowie unterschiedliche Eichfristen und...
...Nutzungsdauer bei Wasserzählern, sagt das Bundeskartellamt. Jetzt sollen Bundestag und Wirtschaftsministerium die Regeln vereinfachen, beispielsweise durch einheitliche Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler.
Dreiecksverhältnisse gestalten sich mitunter recht schwierig – nicht nur in privaten, sondern auch in geschäftlichen Beziehungen. Das gilt besonders dann, wenn der erste beim zweiten etwas bestellt, der dritte jedoch dafür bezahlen soll oder muss. Genau so läuft es auf dem Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten, neudeutsch auch Submetering genannt. Es sei ein „Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft“, wie das Bundeskartellamt im Zuge einer Sektoruntersuchung der Ablesedienste recht treffend feststellte. Dieses Dreiecksverhältnis sei im Sinne von mehr (preislichem) Wettbewerb grundsätzlich in Frage zu stellen – die Kosten des Submetering solle der Auftraggeber tragen, fordert das Bundeskartellamt.
Zudem werde der Markt von zwei großen Anbietern beherrscht, nämlich Techem und ista, die sich 50 Prozent des Marktvolumens aufteilen. Nach der Untersuchung des Amtes „bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols. Verschärft werde diese Marktmacht dadurch, dass „bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Unternehmen dem Kunden einen Anbieter-Wechsel erschweren und damit geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu erschweren“, sagen die Marktwächter des Kartellamtes.
Erheblich gehemmt werde der Wettbewerb zudem durch lange Vertragslaufzeiten, die wiederum von den unterschiedlichen Eichfristen für Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler mit bestimmt werden, so das Amt. Und fordert von daher eine Verlängerung der Eichfristen auf acht bis zehn Jahre und eine Angleichung der Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler auf sechs Jahre.
Aktuell hat sich der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestags mit dem Thema befasst: Er setzt sich jetzt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für eine Vereinheitlichung der Eichfristen und der Nutzungsdauer von Warm- und Kaltwasserzählern in Wohnungen und Häusern ein. „Eine Angleichung der unterschiedlichen Eichfristen wäre aus verbraucherpolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen, da so ein einheitlicher Messtermin ermöglicht würde, was für Verbraucher erhebliche Kostenvorteile hätte“, heißt es in der Empfehlung des Ausschusses. Die einheitliche Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler könne maximal fünf Jahre betragen.
Die in der Petition geforderte Verlängerung der Eichfristen von derzeit fünf Jahren (Warmwasser) und sechs Jahren (Kaltwasser) auf fünfzehn, mindestens jedoch zehn Jahre lehnten die Abgeordneten hingegen ab. Begründet wurde das mit einer vom BMWi beauftragten Stichprobenuntersuchung von bundesweit knapp 700.000 Wasserzählern. Diese Prüfung haben 232.700 Zähler nicht bestanden und hätten daher mit Ablauf der regulären Eichzeit ausgewechselt werden müssen. Die hohe Durchfallquote von 33 Prozent ist aus Sicht des BMWi ein deutlicher Indikator dafür, dass eine Verlängerung der Eichfristen aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Dieser Einschätzung schloss sich der Petitionsausschuss an.
Montag, 13.01.2020