Das Konzept des Wassersicherheitsplans der Weltgesundheitsorganisation soll nun auch für die Bereitstellung von Trinkwasser im Gebäude gelten.
Das Konzept des Wassersicherheitsplans der Weltgesundheitsorganisation soll nun auch für die Bereitstellung von Trinkwasser im Gebäude gelten.
Die rechtlich bindenden Rahmenbedingungen schafft die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, die bis 12. Januar 2023 in Deutschland und auch allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es geht darum, Gefährdungen im Trinkwasser-Versorgungssystem möglichst früh zu entdecken und Risiken vorzubeugen. Durch die strengeren Anforderungen ergeben sich für das Handwerk sowohl Chancen als auch Risiken. Es ist Zeit, sich rechtzeitig mit dem Thema und effizienten Lösungen zu befassen.
Zentrale Aspekte des Wassersicherheitsplans sind die zu dokumentierende, ganzheitliche Risikobewertung der Hausinstallation, gesetzlich festgelegte Grenzwerte für Legionellen und es müssen künftig sowohl Installateure als auch Verbraucher und Immobilienbesitzer über die Gefahren unterrichtet werden. Konkrete Hinweise zur Umsetzung des Wassersicherheitsplans in Gebäuden gibt der europäische Leitfaden CEN/TR 17801. Dieser setzt ein umfassendes Wissen von Installateuren und allen anderen Fachleuten zu Themen der Gefährdungsanalyse und Risikobewertung voraus. Für Installateure und Errichter von Trinkwasseranlagen ist dies eine Chance, sich durch Weiterbildung und Kompetenz als Experten zu positionieren, bestehende Kunden in ihrem Vertrauen zu bestärken und neue Kunden anzusprechen.
Um einen Wassersicherheitsplan in das Leben zu rufen, ist ein möglichst interdisziplinäres Team erforderlich. Der Wassersicherheitsplan beruht auf einer Systembeschreibung, einer Systembewertung, dem Festlegen von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und dem Verifizieren dieser Maßnahmen. Im Zuge der Systembeschreibung werden alle Anlagenteile des gesamten Gebäudes dokumentiert und es werden Informationen zu den Nutzergruppen, zur Betriebsweise und zu den Nutzungshäufigkeiten festgehalten.
Auf die Beschreibung folgt eine Bewertung des Systems, bei der alle möglichen Gefahrenpunkte im Normalbetrieb und unter allen denkbaren Abweichungen am Weg des Wassers in der Installation erfasst und bezüglich ihres Risikos bewertet werden. Bei Gefahren mit nicht tolerierbarem Risiko werden schließlich Maßnahmen zur Risikobeherrschung festgelegt und validiert. Das gesamte Konzept wird periodisch und bei Störfällen überarbeitet. Damit ist sichergestellt, dass der Wassersicherheitsplan regelmäßig aktualisiert und bei unerwarteten Ereignissen umgehend angepasst wird. !PAGEBREAK()PAGEBREAK!
Die EU-Trinkwasserrichtlinie wird auch am Normensektor zu zahlreichen Änderungen führen. Gleich bleibt die wesentliche Forderung zum Erhalt der Trinkwasserqualität: Wasser muss fließen. So müssen gemäß Trinkwasserverordnung bei der Verteilung von Trinkwasser auch heute bereits die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Für die Betriebsweise fordert die Doppelrichtlinie VDI 3810/Blatt 2-VDI 6023/Blatt 3 die Einhaltung der Temperaturgrenzen für Kalt- und Warmwasser und einen Mindestwasserwechsel, bei dem innerhalb von 72 Stunden der komplette Wasserinhalt in allen Teilen der Trinkwasser-Installation erneuert wird. Dies gilt auch für weit entfernte oder selten genutzte Leitungsteile oder Entnahmestellen. Andernfalls ist die Einhaltung insbesondere der Paragrafen 4 und 5 der Trinkwasserverordnung mitunter nicht gewährleistet.
Ist dieser Wasseraustausch im Zuge der regulären Nutzung nicht gegeben, sind Spülmaßnahmen vorzusehen. Andernfalls führen Betriebsunterbrechungen zu Stagnation und begünstigen damit die Vermehrung von mikrobiellen Krankheitserregern wie Legionellen. Doch Betriebsunterbrechungen, die einen negativen Einfluss auf die Trinkwasserhygiene haben, können auch unabhängig von einer Ausnahmesituation wie während einer Pandemie immer wieder vorkommen – ob saisonbedingt in touristischen Einrichtungen, in Schulen und Kindergärten oder in Kliniken durch urlaubs-, arbeits- oder krankheitsbedingte Abwesenheit.
Geht es nach der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, soll zumindest in sogenannten prioritären Örtlichkeiten ein risikobasierter Ansatz die Sicherheit der Trinkwasserversorgung sicherstellen. Welche Einrichtungen dazu zählen, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. Von der Kommission werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze vorgeschlagen.
Sind Spülmaßnahmen unumgänglich, liegt die Verantwortung häufig bei den Reinigungskräften, und die Spülmengen sind im Regelfall stark überhöht, weil unbekannt ist, wie oft die Wasserabgabestellen tatsächlich genutzt wurden. Zu den hohen Kosten für Wasser und Abwasser kommen die Kosten für die personellen Ressourcen. Darüber hinaus sind unterlassene Spülungen aufgrund von Feiertagen, Urlauben und Krankenständen organisatorisch kaum zu verhindern. Das Prozedere manueller Spülvorgänge ist weder zeitgemäß noch effizient und auch im Haftungsfall nicht nachvollziehbar dokumentiert.
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WimTec ist Spezialist für Sanitärelektronik und hat bereits 2015 sein ganzes Know-how in die Entwicklung der Produktserie „HyPlus“ fließen lassen. Das Ergebnis ist ein Gesamtkonzept zur Wahrung der Trinkwasserhygiene im Bestandsgebäude und Neubau und garantiert damit laut Hersteller höchsten Standard – vom Einfamilienhaus bis zur Universitätsklinik. Die intelligenten „HyPlus“-Armaturen verfügen über eine bedarfsgerechte Freispülung und setzen bei der Frage an, wie zu jeder Zeit in der gesamten Trinkwasser-Installation beste Wasserqualität gewährleistet werden kann.
Mit dem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit erfolgt die Freispülung daher nur bei Betriebsunterbrechung und unzureichender Nutzung. In diesem Fall wird exakt die erforderliche Wassermenge freigespült, bei ausreichender Entnahme wird keine Freispülung ausgelöst. So gewährleisten die „HyPlus“-Armaturen mit dem minimal möglichen Wasserverbrauch den in der Doppelrichtlinie VDI 3810/Blatt 2-VDI 6023/Blatt 3 geforderten Mindestwasserwechsel. Auf lange Sicht senken Lösungen mit intelligenter Freispülung die Kosten und erhöhen gleichzeitig den Komfort und die Trinkwasserhygiene.
Automatische Freispülungen erfolgen bei unzureichender Entnahme und damit dann, wenn die Armatur nicht vom Benutzer überwacht werden kann. Diese Kontrollfunktion übernimmt die automatische Verstopfungserkennung von „WimTec HyPlus secure“. Armaturen in dieser Ausführung verfügen über einen Ablaufsensor, der Manipulationen, Verstopfungen am Ablauf oder einen Rückstau im Siphon erkennt. Vor jeder Freispülung wird eine Test-Spülung durchgeführt. Kann das Spülwasser nicht ungehindert ablaufen, erfolgt erst dann wieder eine Freispülung, wenn die Ursache behoben ist. Damit schützt „HyPlus secure“ zuverlässig vor teuren Wasserschäden.
Das ideale Hilfsmittel sowohl für Installateure als auch für Betreiber ist „WimTec REMOTE“: Mit dem Tablet können alle Informationen direkt an der Armatur einfach und sicher ausgelesen werden. Ohne auch nur eine Armatur öffnen zu müssen, erfolgt die Kommunikation komfortabel über eine spezielle Infrarotschnittstelle. Da nach eigenen Angaben nur „WimTec HyPlus“-Produkte mit diesem System ausgestattet sind, sei die Schnittstelle absolut sicher. Ein Zugriff mit herkömmlichen Smartphones oder Tablets sei ausgeschlossen. Alle Einstellungen können bequem und wertgenau vorgenommen werden. Für das Hinzufügen zum Betriebsbuch verfügt das Tablet über eine Export-Funktion, mit der Nutzerverhalten, Spülinformationen, Verbrauchsdaten, Einstellungen und Geräteinformationen als PDF- oder CSV-Datei abgespeichert werden können. Sowohl für Errichter als auch für Betreiber bedeutet dies Zeitersparnis und vor allem Sicherheit durch die lückenlose Dokumentation.
„WimTec HyPlus“ ist auch im Bestand einfach und kostengünstig nachrüstbar. Die Batterieversionen machen unabhängig davon, ob eine Steckdose in der Nähe zur Verfügung steht. Dusche, Wanne, Waschtisch, Küche, WC oder Urinal sorgen so zusätzlich zu ihrer üblichen Funktion im Nu für den Mindestwasserwechsel, Stränge ohne Entnahmearmatur können mit der Spüleinheit „WimTec PROOF SE“ oder „WimTec PROOF TS“ ausgestattet werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Spülstationen sind keine aufwändigen Umbaumaßnahmen oder teuren Investitionen notwendig. Abhängig vom baulichen Zustand und dem Nutzungsverhalten kann die Nachrüstung auch in Teilabschnitten vorgenommen werden. Begonnen wird an den sensibelsten Stellen, je nach Budget werden schrittweise weitere Bereiche hinzugezogen. Damit bleiben sowohl die Kosten als auch der Zeitaufwand stets klar kalkulierbar.
Weiterführende Informationen: https://www.wimtec.com/
Freitag, 22.07.2022