Die aktualisierte Normenreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ hat für „gebäudetechnische Anlagen“ eine ganze Reihe von Neuerungen gebracht. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen einmal zusammengestellt.
Die aktualisierte Normenreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ hat für „gebäudetechnische Anlagen“ eine ganze Reihe von Neuerungen gebracht. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen einmal zusammengestellt.
Die Normenreihe DIN 4109 legt Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen fest. Sie richtet sich insbesondere an Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Hersteller von Bauprodukten sowie an Eigentümer und Nutzer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Die Anforderungen der Normenreihe DIN 4109 gelten zum Schutz
gegen Geräusche aus fremden Räumen, wie zum Beispiel aus Nachbarwohnungen, die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen;
gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind;
gegen Außenlärm
und bilden die Basis für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten sowie für bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden.
Von den insgesamt neun neuen Normenteilen sind folgende Teile für Installationsfachleute von zentraler Bedeutung:
Teil 1: Mindestanforderungen;
Teil 36: Daten für den rechnerischen Nachweis des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Gebäudetechnische Anlagen;
Teil 4: Bauakustische Prüfungen.
Änderungen: Gegenüber der DIN 4109, Ausgabe November 1989, wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:
Überarbeitung der Tabellen 2 und 3 „Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung“;
Überarbeitung des Abschnittes 4 „Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben“;
Streichung des Abschnittes 7 „Nachweis der schalltechnischen Eignung von Wasserinstallationen“ (Teile dieses Abschnittes wurden in die neue DIN 4109, Teil 36, übernommen);
Aufnahme des Abschnittes 10 „Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich“;
Aufnahme des Anhanges A
(informativ) „Erläuternde Angaben zum Schallschutz“.
Begriffe: Die wichtigsten schalltechnischen Begriffe sind
R’w für das bewertete Bau-Schalldämm-Maß,
L’n,w für den bewerteten Norm-Trittschallpegel,
LAF,max,n für den maximalen A-bewerteten Schalldruckpegel (Störgeräusche aus Wasserinstallationen und sonstigen gebäudetechnischen Anlagen),
Lap für den Armaturengeräuschpegel.
Ein schutzbedürftiger Raum im Sinne dieser Norm ist ein gegen Geräusche zu schützender Aufenthaltsraum. Schutzbedürftige Räume sind zum Beispiel:
Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten;
Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen;
Büroräume;
Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.
In den Abschnitten 5 und 6 der DIN 4109-1 sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung R´w und die Trittschalldämmung L´n,w zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten in den Tabellen 2 bis 6 (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) aufgeführt.
Info: Die DIN 4109 beschreibt lediglich die Erfüllung der Mindestanforderungen beim baulichen Schallschutz. Werte für einen erhöhten Schallschutz wurden nicht aufgenommen. Ein erhöhter Schallschutz kann zum Beispiel anhand der VDI-Richtlinie 4100 werkvertraglich vereinbart werden.
Gebäudetechnische Anlagen sind gemäß Abschnitt 9 der DIN 4109-1 dem Gebäude dienende
Versorgungs- und Entsorgungsanlagen,
Transportanlagen,
fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen.
Als gebäudetechnische Anlagen gelten außerdem
Gemeinschaftswaschanlagen,
Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,
Sportanlagen,
zentrale Staubsauganlagen,
Garagenanlagen,
fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden.
In der Tabelle 9 der DIN 4109-1 sind die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen sowie von baulich mit dem Gebäude verbundenen Gewerbebetrieben, zusammengefasst.
Im Abschnitt 10 der Norm sind die Anforderungen an den maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt durch raumlufttechnische Anlagen im eigenen Wohnbereich, beschrieben.
Die entsprechenden maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel LAF,max,n sind in der Tabelle 10 aufgeführt.
Die schallschutztechnischen Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation werden im Abschnitt 11 der DIN 4109-1 erläutert. Für Armaturen der Trinkwasser-Installation sind Armaturengruppen festgelegt, in die sie gemäß dem gemessenen Armaturengeräuschpegel Lap eingeteilt werden.
In Tabelle 11 erfolgt die Einstufung von Armaturen und Geräten der Trinkwasser-Installation in die Armaturengruppen I und II.
Die schallschutztechnischen Festlegungen für den Einsatz von Armaturen und Geräten der Trinkwasser-Installation werden in der DIN 4109-36 beschrieben.
Im informativen Anhang A werden die Unterschiede zwischen Schalldämmung und Schallschutz näher erläutert.
In der DIN 4109 wird der Schallschutz indirekt (vereinfacht) über die Eigenschaften der Baukonstruktion (Schalldämmung) beschrieben. Die Schallübertragung wird durch die Anforderungen an das Bau-Schalldämm-Maß, den Norm-Trittschallpegel und einen maximalen Schalldruckpegel begrenzt. Dies kann durch alle üblichen Bauprodukte und Bauarten erfüllt werden. Die Höhe des zu erwartenden Schallschutzes ist hierbei auf die geforderten Schutzziele abgestimmt.
Trotz gleicher Schalldämmung der trennenden Bauteile kann der Schallschutz unterschiedlich sein, je nach Größe der aneinander grenzenden Räume.
Der Schallschutz wird beschrieben durch die nachhallzeitbezogenen Größen
D nT,w‘ für den Luftschallschutz,
L‘nT,w für den Trittschallschutz und
L AFmax,nT für den mittleren Standard-Maximalpegel durch gebäudetechnische Anlagen.
Zur detaillierten Festlegung des Schallschutzes werden im informativen Anhang A der DIN 4109-1 Empfehlungen für die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Planung gegeben.
Donnerstag, 18.05.2017