Sauberes Wasser gibt es nicht umsonst

Wer kochen kann oder zumindest schon einmal eine Kochsendung aufmerksam verfolgt hat, wird verinnerlicht haben, dass ein gutes Ergebnis unbedingt von der Qualität der Zutaten abhängt. Oder, wie es neudeutsch so schön heißt: garbage in – garbage out.

Diese kleine Weisheit gilt selbstverständlich auch für das omnipräsente Lebensmittel Trinkwasser, das wir mit der größten Selbstverständlichkeit zigmal am Tag zapfen. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch ist hierzulande in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen und liegt aktuell bei ca. 125 Liter pro Kopf und Tag, wobei dieser Wert recht starken regionalen Schwankungen unterworfen ist. Wir alle verwenden während eines Jahres damit knapp die Menge an Trinkwasser, die der Bodensee enthält. Zum Glück ist die Qualität unseres Trinkwassers hervorragend, und das soll auch so bleiben, allerdings gibt es verschiedene Faktoren, welche sich negativ auf dessen Beschaffenheit auswirken.

Bei der Betrachtung dessen, was da so oft und in so großer Menge aus dem Hahn sprudelt, sind zwei Bereiche zu unterscheiden. Die erste Verantwortlichkeit für die Trinkwasserqualität liegt natürlich beim Wasserversorger, doch diese endet am Hausanschluss; ab da geht diese über an die Planer, Sanitärfachleute und auch Nutzer des Gebäudes. Oder, um im eingangs gewählten Bild zu bleiben: Die Wasserversorger liefern erstklassige Lebensmittel bei uns ab, ‚kochen‘ müssen wir am Bau Beteiligten dann selbst.

Nitratbelastung und kein Ende

Wenn man mit Wasserversorgern spricht, läuft es am Ende häufig auf die Aussage zu, „wir werden auch in Zukunft gutes Trinkwasser haben, allerdings steigt der Aufwand, um dies zu erreichen, ständig“. Zahlreiche belastende Einträge in die Umwelt landen irgendwann im Wasser und müssen dann, mit zum Teil erheblichem Aufwand, dar-aus entfernt werden.

Dabei sollte man sich stets vor Augen führen, dass die Wasservorkommen auf der Erde endlich – und in einen Kreislauf eingebunden – sind, weshalb es in unser aller Interesse liegen muss, dem Wasser allgemein so wenig Fremdstoffe wie möglich zuzuführen.

Ganz grob kann man sagen, dass das Grundwasser mit knapp zwei Dritteln zur Trinkwassergewinnung beiträgt, zu ungefähr einem knappen Drittel das Oberflächenwasser sowie zum Rest schließlich das Quellwasser; und zumindest dem Erstgenannten geht es nicht gut. Viele über Jahrzehnte von der Industrie, dem Handwerk und weiteren am Wirtschaftsprozess Beteiligten begangene Umweltsünden wurden längst abgestellt. Das Bewusstsein für den „ökologischen Fußabdruck“ ist allenthalben enorm gewachsen, und die meisten Emittenten übernehmen diesbezüglich Verantwortung. Dass zumindest wieder einige Lachse im Rhein schwimmen, ist ein gutes Zeichen.

Leider stellt heute nach wie vor eine fehlgeleitete und unkontrollierte Agrar- und Lebensmittelindustrie das Hauptproblem für unser Trinkwasser dar. Der mangelnde Wille der Politik, entschieden steuernd einzugreifen, wird von Fachleuten seit Langem beklagt und blieb nicht ohne Folgen. Wegen „unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie“ strengte die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) in Luxemburg urteilte am 21. Juni 2018, dass „die Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtungen, welche sich aus der Richtlinie ergeben, verstoßen hat“. Und eine Sprecherin des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) fügt hinzu: „Zudem weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die aktuellen Werte für Nitrat im Grundwasser in Deutschland weiterhin zu hoch seien und weitere Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung ergriffen werden müssten.“ Hier wurden also viel zu lange die Hausaufgaben nicht gemacht.

Eine Folge des Urteils ist, dass Deutschland nun alle zwei Jahre einen einschlägigen Rechenschaftsbericht bei der EU abgeben muss, welcher gemeinsam vom BMEL und vom BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) verfasst wird. Doch auch der aktuelle, sogenannte „Nitratbericht 2020“ stimmt nicht gerade optimistisch. Mit Blick auf das Grundwasser stellt dieser fest, dass bei 26,7 Prozent der Messstellen die Vorgaben aus Brüssel nicht eingehalten wurden. Im davor liegenden Berichtszeitraum (2012 bis 2015) waren es 28,2 Prozent. Bei einem knappen Viertel der Messstellen nahmen die Nitratgehalte sogar zu. Auch wenn die Fließgewässer den Grenzwert von 50 mg/l nicht überschritten haben, gelangen die Schadstoffe dennoch in die Meere und ihre Konzentrationen „sind küstennah vor den Mündungen der Ems, Elbe und Eider am höchsten“. Es bleibt abzuwarten, ob die von der EU erzwungene „Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung“, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist, an diesen Zuständen etwas ändern wird.

Mikroverunreinigungen und Knappheit

In immer stärkerem Maße gelangen auch Medikamente (nicht zuletzt aus der Massentierhaltung), Mikroplastik (zu größten Teilen aus dem Straßenverkehr), Nanopartikel und andere synthetische Stoffe in den Wasserkreislauf. Solche Mikroverunreinigungen sind in Kläranlagen häufig nur mit einer weiteren Reinigungsstufe zu entfernen, bei welcher zum Beispiel das Verfahren der Ozonung sowie Aktivkohleanlagen zum Einsatz kommen. Diese bedeuten einen zusätzlichen technischen Aufwand, mit den damit verbundenen Kosten, und bekämpfen letztlich die Symptome, während es wohl besser wäre, bei den Ursachen anzusetzen.

Aber nicht nur die Einhaltung der Qualitätsstandards des Trinkwassers ist mit immer größerem Aufwand verbunden, inzwischen ist auch die mengenmäßige Versorgung mit einem kleinen Fragezeichen versehen. Das BMU sah sich sogar genötigt, den Entwurf einer „Nationalen Wasserstrategie“ vorzulegen, um sicherzustellen, „dass auch in 30 Jahren jederzeit und überall in Deutschland ausreichend qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zur Verfügung steht“. Und der Präsident der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.), Prof. Uli Paetzel, begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich, denn „Wasser wird nicht mehr wie selbstverständlich einfach so verfügbar sein“. Die DWA prognostiziert darüber hinaus, „der Klimawandel wird zumindest regional und temporär zu Wasserknappheit führen“.

Es ist also mittlerweile auch in Mitteleuropa notwendig, eine größere Sorgfalt im Umgang mit der lebensnotwendigen Ressource Wasser an den Tag zu legen, und zwar in allen Bereichen und quer durch die Gesellschaft.

Installationstechnik

Hat das Lebensmittel Trinkwasser trotz der widrigen Umstände wohlbehalten ein Gebäude erreicht, sind auch bei seiner Verteilung mehrere Dinge zu beachten. Wichtig ist zum Beispiel, dass Stagnationswasser vermieden wird.

Solange sämtliche Leitungen regelmäßig gut durchspült werden, ist nicht von einer Gefährdung auszugehen. Stehendes Wasser kann durch längere Nutzungspausen, etwa durch vorübergehenden Leerstand, verunreinigt werden. Hier empfiehlt sich eine gründliche Spülung der gesamten Installation und im gewerblichen Bereich gegebenenfalls eine professionelle Beprobung.

Auch bei Planung und Ausführung der Installation sollte Stagnationswasser möglichst vermieden werden. Das beginnt mit der Dimensionierung der Anlage; ist diese deutlich zu groß, ergeben sich nicht nur unnötige Kosten, sondern außerdem ungenutzte Volumen, welche die Durchspülung verlangsamen. Mit einer Auslegung nach DIN 1988-300 ist man auf der sicheren Seite.

Zusätzlich ist auf Totleitungen gänzlich zu verzichten. Doppelwandwinkel an den Entnahmestellen sorgen hingegen für ausreichende Bewegung des Mediums und ein stark genutzter Verbraucher am Ende einer Reiheninstallation wirkt sich ebenfalls positiv auf die Hygienesituation aus. Gleiches gilt für professionell ausgeführte Ringleitungen, die für eine gute Durchspülung sorgen.

Um Keimbildungen zu vermeiden, ist außerdem auf eine durchgehende thermische Trennung der Verrohrung zu achten. Kaltwasser sollte immer eine Temperatur ≤ 25 °C aufweisen, Warmwasser nicht unter 55 °C abkühlen. Erreichen kann man das durch einen ausreichenden Verlegeabstand, die Verlegung in getrennten Schächten sowie durch Dämmmaßnahmen, die dem GEG (Gebäudeenergiegesetz – seit dem 1. November 2020 Nachfolger der EnEV) sowie der DIN 1988-200 entsprechen.

Montag, 13.12.2021