Sanitärhygiene gegen Ekel-Klos

Bundesregierung will Schulen unterstützen

Man liest es immer häufiger in den Medien: Die Sanitäranlagen in vielen deutschen Schulen sind in einem desolaten Zustand.

Früher war es während der Unterrichtszeit eine beliebte Ausrede, mal kurz „Müssen“ zu müssen. Das verschaffte einige Minuten zusätzliche Pause. Heute überlegen sich Schüler wohl zweimal, ob sie die Schultoilette dem Klassenraum wirklich vorziehen wollen. Denn was sie dort in einigen Schulen vorfinden, hat mitunter einen hohen Ekelfaktor. Die Rede ist von übelriechenden Sanitärräumen, verstopften Toilettenschüsseln, verschimmelten Wänden und anderen naserümpfenden Zuständen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Vor allem, wenn man einer bestimmten Bundespartei aus dem rechten Flügel Glauben schenkt, die behauptet, „hygienisch inakzeptable Bedingungen auf den Schultoiletten in Deutschland beeinträchtigen die Bildungserfolge und die volle Entfaltung des Lernpotenzials der Schüler“…

Doch ganz gleich, ob der Bildungserfolg durch dreckige Klos nun beeinträchtigt wird oder nicht – gesundheitsfördernd sind sie jedenfalls nicht. Soviel steht fest. Es muss also etwas passieren auf und in den Schultoiletten. Doch wer soll das bezahlen? Wie aus einer Studie der KfW- Bankengruppe hervorgeht, fehlen den Schulen etwa 42,8 Milliarden Euro für die Sanierung ihrer Gebäude. Insbesondere für finanzschwache Kommunen wäre eine solche Renovierung also nicht oder nur schwer zu stemmen. Für sie greift daher das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Dank dieses Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden noch bis Ende 2022 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (seit 2015) unter anderem für die Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt.

Und die Bundesregierung plant noch weitere Unterstützung auf anderer Ebene. So erklärt sie jetzt die „Vermittlung einer guten Sanitärhygiene als wichtiges und zentrales Erziehungsziel“.

Im Rahmen der Vermittlung von Grundlagen der Hygiene spielen Schulen eine maßgebliche Rolle und hätten auch eine Vorbildfunktion, welche bei der Einübung von Hygienemaßnahmen essentiell sei, heißt es. Denn aus medizinischer Sicht würden fäkale Verunreinigungen ein Risiko für die Übertragung von Infektionen darstellen. Dazu würden insbesondere Durchfallerreger, aber beispielsweise auch Enteroviren zählen, die Entzündungen der Hirn- und Rückenmarkshäute verursachen könnten.

Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen sind deshalb gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Hierbei werden unter anderem auch Regelungen für den Sanitärbereich getroffen, die wichtige Aspekte wie Ausstattung, Händereinigung oder Flächenreinigung behandeln. Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Freitag, 27.12.2019