Riesen-Chance für den SHK-Fachmann: das pflegegerechte Bad

Die Anzahl (häuslicher) Pflegefälle wird deutlich zunehmen – bis 2030 um geschätzte 40 Prozent. Diese Entwicklung rückt das pflegegerechte Bad verstärkt in den Fokus. Entsprechende Modernisierungen werden gefördert, auch von den Pflegekassen.

SHK-Fachleute aufgepasst: Hier schlummert Modernisierungs-Potential! Von 36 Millionen Bädern in Deutschland sind derzeit nur sechs Millionen alters- und pflegegerecht ausgestattet. Gleiches gilt für gerade mal sieben Prozent der Seniorenhaushalte. Diesen hohen Bedarf veranlasste den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), zusammen mit der Seniorenwirtschaft, eine Fachtagung „Erfolgsfaktor Badezimmer für die Pflege zuhause“ durchzuführen. Das Ziel war, „einen möglichst guten Standard bei der Einrichtung eines Bades als Arbeitsplatz einer ambulanten Pflegekraft in den eigenen vier Wänden zu erreichen“, so der Fachverband.

Starker Trend zum Altwerden im angestammten Zuhause

Der Pflege zuhause gehört die Zukunft: Entsprechende Studien belegen den Wunsch der Senioren nach Verbleib in den gewohnten vier Wänden – und möglichst nicht im Pflegeheim. Schon heute werden von den rund drei Millionen Pflegebedürftigen aller Grade knapp drei Viertel zuhause versorgt, die meisten durch Angehörige. Die ambulanten Pflegedienste kümmern sich um rund 700.000 Bedürftige.

Die Pflege steht dabei vor beachtlichen Herausforderungen. So wird voraussichtlich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf über vier Millionen steigen, bei paralleler Zunahme demenzieller Erkrankungen. Es droht sowohl ein Fachkräftemangel als auch eine unsichere Finanzierung. Im Fokus steht von daher der Erhalt der familialen Pflegekapazitäten.

Das Bad als Arbeitsplatz für Pflegekräfte

Das altersgerechte, barrierefreie Bad ist schon lange Thema der SHK-Branche. Weniger Beachtung aber findet bislang das Bad als Arbeitsplatz für die ambulante Pflegekraft. Schließlich werden rund zwei Drittel der knapp drei Millionen Pflegebedürftigen in ihrem angestammten Zuhause betreut, sei es von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Das stellt ganz besondere Anforderungen an Badgestaltung und -einrichtung: Schließlich will sich auch der Pfleger frei bewegen können und genügend Platz vorfinden, um helfen zu können. Kurz, es geht um das Bad als ergonomischen Arbeitsplatz für Pflegende.

Diesen Aspekt beleuchtete Maria Krause vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK). Zwei Drittel der häuslichen pflegerischen Tätigkeiten umfassen die körperliche Grundpflege und würden deshalb im Bad ausgeübt. Der dabei fällige pflegerische Aufwand sei von dessen Ausstattung ganz entscheidend abhängig. Ist das Bad nicht pflegefreundlich eingerichtet, werde der deshalb anfallende Mehraufwand der pflegenden Person jedoch nicht vergütet. Selbst in Neubauten seien die Bäder oftmals nicht für die Versorgung körperlich oder kognitiv eingeschränkter Personen eingerichtet. Aus pflegerischer Sicht müsse daher auf folgende Punkte geachtet werden:

4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau

Für SHK-Betriebe liegt nahe, sich „pflegerische“ Kompetenzen anzueignen und damit beim Kunden zu punkten. Neben dem notwendigen technischen Know-how bedarf es dafür allerdings auch einer scharfen „Machete“, um im Dschungel von Finanzierung, Zuschüssen, Beihilfen und Pflegestufen einen gangbaren Pfad freizuschlagen.

Modernisierungen in Richtung eines „pflegeleichten“ Wohnumfeldes bezuschusst die Pflegekasse mit maximal 4.000 Euro, für alle Pflegegrade (frühere Stufen) von eins bis fünf. SHK-Unternehmer Eberhard Bürgel kritisiert die fehlende bauliche Qualitätssicherung bei der Vergabe dieser Zuschüsse und fordert deren Gewährung nur für von dafür zertifizierten Fachbetrieben ausgeführte Arbeiten. Derzeit würden auch „Do-it-yourself“- Modernisierungen bezuschusst.

Bürgel sprach einen weiteren Punkt an: „Soll jemand, der einen Unfall hatte und daher kurzfristig (pflegegerecht) sanieren muss, von der Förderung ausgeschlossen werden?“ Sein Plädoyer: Der Umbau muss zügig durchgeführt werden. Daher müsse eine unbürokratische Bestätigung der notwendigen Maßnahmen durch den qualifizierten Fachmann künftig ausreichen, um Fördergelder zu erhalten.

Klar ist, mit viertausend Euro lassen sich komplexe Baumaßnahmen nur teilweise kompensieren. Hier gilt es zu realisieren, was ganz konkret für die zu pflegende Person am wichtigsten ist. Und nicht, was Angehörige eventuell toll und angesagt finden… Dabei kann eine fundierte Wohnberatung unterstützen. Die ist übrigens förderfähig nach dem Pflegestärkungsgesetz, sagt der ZVSHK. Alle Bundesländer unterhalten ein dichtes Netz von dafür zuständigen Wohnberatungsstellen. Dusche, Treppenlift und Handlauf werden am häufigsten von der Pflegekasse (mit)gefördert.

Am Rande: Mit dem neuen Pflegegrad 1 haben bis zu 500.000 zusätzliche Berechtigte Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Zwecks Erarbeitung von Standards für das Pflegebad hat der ZVSHK ein Forschungsvorhaben namens „Pflegebad 2030“ initiiert. Das SanitärJournal bleibt am Ball.

Samstag, 24.03.2018